2.000 Euro für Hinweise zum Brand in Asylbewerberunterkunft

Neustadt/WN. Die Entstehung des Brandes in der Asylbewerberunterkunft im Stadtkern von Neustadt ist nach wie vor offen. Jetzt hat die Polizei eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt. 

Feuer in Asylbewerberunterkunft

Wie berichtet, war in der Asylbewerberunterkunft am vergangenen Freitag gegen 03.20 Uhr von einem Bewohner (34) Rauch festgestellt worden, der aus dem Bewirtungsraum der ehemaligen Gaststätte drang. Nach seiner Schilderung bemerkte er daraufhin zwei Männer in dem Raum, die über ein Fenster zur Straße hin das Weite suchten. Eine dritte Person habe er vor dem Fenster gesehen.

+++ Neu: OberpfalzECHO-Nachrichten kostenlos perWhatsApp! +++

Die Ermittlungsgruppe (EG Krone) der Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. arbeitet bis dato mit Hochdruck an der Aufklärung des Falles, führte  zahlreiche Vernehmungen und Befragungen durch und ging bislang ca. 40 Spuren und Hinweisen nach. Eine heiße Spur war bisher nicht dabei.

Nachforschungen zu zwei Spurenkomplexen

Die Nachforschungen der Kriminalpolizei zur Aufklärung dieser Tat konzentrieren sich deshalb nach wie vor auf zwei Spurenkomplexe, die für die Beamten von besonderer Bedeutung sind: Den Ermittlungen zufolge, waren in der Nacht vor diesem Vorfall (Nacht zum 20.08.2015) mehrere Personengruppen in der Nähe der Asylbewerberunterkunft unterwegs, von denen eine Gruppe mit Bewohnern der betroffenen Unterkunft Kontakt hatte, als sie an dem Anwesen läuteten. Leider konnte diese Personengruppe noch immer nicht ermittelt werden.

Der zweite Spurenkomplex betrifft die eingangs erwähnten drei flüchtigen Männer, deren Identitäten nach wie vor unbekannt sind. Zu deren Beschreibung ist lediglich bekannt, dass einer von ihnen einen Kapuzenpulli trug.

Die Kriminalpolizeiinspektion Weiden bittet deshalb noch einmal um Ihre Mithilfe und wer etwas verdächtiges beobachtet hat oder Angaben zu den Tätern machen kann, soll sich unter 0961/401-291 melden. Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung der Täter führen, ist eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt.

* Diese Felder sind erforderlich.