“Stern”: Rupprecht nutzt angeblich Steuergelder für Parteiarbeit [Update]

Weiden/Berlin. In einem gestern veröffentlichten Artikel behauptet der “Stern”, Albert Rupprecht würde Gelder des Bundespresseamts (BPA) nutzen, um indirekt die Parteiarbeit zu bezuschussen. Rupprecht widerspricht dem jedoch vehement.

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MdB Albert Rupprecht (vierter von rechts) mit einer Gruppe Berlinfahrer im Sommer 2014 Bild: R. Wellenhöfer

Laut Stern sind in dem Etat des BPA jährlich etwa 24 Millionen Euro für Besuchergruppen reserviert. In der vergangenen Wahlperiode reisten fast 8.000 Gruppen auf Kosten des Steuerzahlers nach Berlin. Jeder Abgeordnete kann dabei dreimal pro Jahr eine Zwei-Tagesfahrt für etwa 50 Teilnehmer “spendieren”. Laut BPA sollen auf derartige Fahrten “politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus den jeweiligen Wahlkreisen” eingeladen werden. Über 18 sollten die Besucher sein. Mehr Regelungen zur Verwendung der Gelder gebe es laut Stern nicht.

Auch Rupprecht bietet – wie viele Abgeordnete – immer wieder solche Fahrten an. Laut Stern soll er aber zum Beispiel 2009, nach seiner Neuwahl in den Bundestag, seine Förderer nach Berlin eingeladen haben – auf “seine” Kosten. Der Stern zitiert hier eine Mail von Rupprecht an Parteifreunde: Anders als bei anderen Fahrten in den vergangenen Jahren müssten die Parteifreunde diesmal nichts bezahlen.

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MdB Albert Rupprecht Archivbild: Grimm

Bei diesen “anderen” Fahrten hat der Abgeordnete aber scheinbar das BPA übervorteilt. Denn hier verlangte das Büro Rupprecht sehr wohl Geld von den Reisenden – auch für Berlinfahrten, deren Kosten das Amt übernahm. Angeblich wurden diese Gelder in zusätzliche Fahrten für andere Wahlkreisbürger gesteckt. Außerdem, so berichtet der Stern, habe Rupprecht die besonders günstigen Fahrten für “VIPs” reserviert.

[Update] Rupprecht widerspricht den Vorwürfen des “Stern” jedoch vehement:

“Aus meiner vollständigen Antwort auf die Anfrage des Sterns, die leider nicht mitveröffentlicht wurde, geht hervor, dass es keine Sonderbehandlung einzelner Personen gegeben hat. Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme an mir zur Verfügung stehenden Fahrten des Bundespresseamtes allen politisch interessierten Bürgern meines Wahlkreises offen steht.

Jeder und jede Bürgerin, die in den vergangenen 13 Jahren hierzu bei mir angefragt hat, wurde mit dem Anliegen registriert, um im Falle der nächsten anstehenden Fahrten eine Teilnahme anbieten und ermöglichen zu können. Es ist auch bisher immer gelungen jedem Anfragenden eine Teilnahme anzubieten. Soweit geringe Teilnahmegebühren erbeten wurden, erfolgte dies in zulässiger Weise, um zusätzliche Leistungen zu finanzieren, die durch das Bundespresseamt nicht finanziert wurden bzw. über Leistungen des Deutschen Bundestages hinausgehen. Hier sind zum Beispiel Portokosten, weitere Kosten für Verpflegung oder die Unterbringung im Einzelzimmer zu nennen.”

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