Schreiben in Altenstadt/WN sorgt für Verunsicherung: Gemeinde klärt auf

Altenstadt/WN. Ein Schreiben der Gemeinde Altenstadt/WN hat bei vielen Bürgern für Verunsicherung gesorgt. Die Gemeinde schrieb rund 1.200 Grund- und Hauseigentümer wegen Herstellungsbeiträgen für Wasser- und Kanalversorgung an. 

Wegen der hohen Rückfragen erklärt die Gemeinde Altenstadt/WN per Pressemitteilung die Umstände. In dem Schreiben an die Grund- bzw. Hausbesitzer fragt die Gemeindeverwaltung, ob sich an den Häusern bauliche Veränderungen ergeben haben oder Nebengebäude (zum Beispiel Garage, Gartenhaus etc.) nachträglich an die Wasserversorgung beziehungsweise Wasserentsorgung (Kanal) angeschlossen wurden. Bei baulichen Veränderungen, beispielsweise den nachträglichen Ausbau des Dachbodens oder den Anbau eines Wintergartens, können unter gewissen Umständen Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung bzw. Wasserentsorgung entstehen, zu deren Erhebung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist. Diese dienen ausschließlich der Deckung des Investitionsaufwandes für die Wasserversorgungsanlage und der Entwässerungsanlage. Andere gemeindlichen Aufgaben werden hiervon nicht finanziert.

Routinemäßige Abfrage

Viele bauliche Veränderungen benötigen nicht unbedingt eine baurechtliche Genehmigung, sodass die Gemeinde oftmals keine Kenntnis davon erlangt. Deshalb wurden jetzt die Briefe an die Grund- und Hausbesitzer versandt. Hierbei handelt es sich um eine routinemäßige Abfrage, da etwaige Ansprüche der Gemeinde der Verjährung unterliegen.

Bei der sogenannten „Baufallanzeige“ handelt es sich lediglich um ein Rückantwortformular der Gemeinde – und hat nichts mit einer „Anzeige“ im strafrechtlichen Sinne zu tun. Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung den angeschriebenen Personen gerne zur Verfügung.

* Diese Felder sind erforderlich.