Bebauungsplan Nr. 310 „Stadtgalerie Weiden“ – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Weiden. Der Stadtrat hat am 19.12.2016 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 310 „Stadtgalerie Weiden“ ein ergänzendes Verfahren durchzuführen. Im Rahmen der am 18.10.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung bezüglich der Normenkontrollsache wegen Teilunwirksamkeit des genannten Bebauungsplans wurde seitens des 15. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf Probleme hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans hingewiesen.

Mit Hilfe des „ergänzenden Verfahrens“ gem. § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuchs kann die Stadt Weiden als Satzungsgeberin eine fehlerhafte städtebauliche Satzung (im vorliegenden Fall einen fehlerhaften Bebauungsplan) „heilen“ – ohne das gesamte Verfahren von Beginn an wiederholen zu müssen.

Der ergänzte Bebauungsplanentwurf liegt mit der zugehörigen Begründung bis 02.02.2017 (einschließlich) im Stadtplanungsamt Weiden, Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zimmer 2.16, öffentlich aus. Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen – ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen dieser Planung – abgegeben werden.

Alle Informationen bzw. Planunterlagen können zudem an der Infothek der Regionalbibliothek sowie auf der Homepage der Stadt Weiden eingesehen werden.

Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden an das – mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragte – Büro Dragomir Stadtplanung/ München zur weiteren Bearbeitung bzw. Auswertung weitergeleitet.

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