BGH hebt Urteil auf: Schwerer Missbrauch erneut vor Gericht

Weiden. Das Landgericht Weiden hat vor einem Jahr ein Paar schwer bestraft, das den Sohn (10) der Frau sexuell missbraucht hatte. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil aufgehoben.

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Das Justizgebäude in Weiden. Foto: OberpfalzECHO

Das Landgericht Weiden muss jetzt erneut verhandeln. Der Angeklagte steht ab Freitag, 3. März 2023, 9 Uhr, vor der 3. Jugendkammer unter Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Josef Weidensteiner.

Grund für die Aufhebung des Urteils: Der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig sieht beim männlichen Angeklagten keine Täterschaft. Täter könne nur sein, wer selbst Hand an das Kind legt. In diesen Missbrauchsfällen hatte es sich aber – salopp formuliert – um einen “Dreier” gehandelt. Direkter Kontakt des Buben bestand nur mit der Mutter.

Während Dienstzeit im Rathaus

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Weiden unter Vorsitz von Richter Peter Werner hatte dies anders bewertet. Die Richter verurteilten im April 2022 beide wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Gegen die Mutter verhängten sie sechs Jahre Haft, gegen den Lebensgefährten 5,5 Jahre. Die Schuld des inzwischen 50 Jahre alten Mannes war von den Richtern fast so schwer bewertet worden wie die seiner Partnerin (34).

Der Beamte aus dem westlichen Landkreis Neustadt/WN hatte die psychisch labile Frau tagsüber – während seiner Dienstzeit im Rathaus – per Whatsapp zum Geschlechtsverkehr mit dem Kind aufgefordert. Sie kam dem nach und schickte ihm Videos davon. In den Kurznachrichten freute sich der 50-Jährige schon auf die kommenden gemeinsamen Nächte: “Unser Dreier – sowas von geil. Heute Nacht wieder.”

Beweismittel: Smartphones

Die Taten hatten sich im Sommer 2020 ereignet. Der Junge lebt eigentlich beim Vater in Niederbayern und hatte sich in der ersten Ferienwoche bei der Mutter aufgehalten. Der Bub vertraute sich erst neun Monate später seinem Papa an, dieser zog einen Familienhelfer und die Polizei dazu. Die Geschichten des Buben klangen so unglaubwürdig, dass die Erwachsenen zunächst meinten, der Grundschüler habe einen Film gesehen. Bis die Kripo Weiden die Smartphones des Paares im Landkreis Neustadt/WN sicherstellte: Darauf fanden sich die glasklaren Beweise.

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