Weitergabe von Daten an Adressbuchverlag – Widerspruch einlegen

Weiden. Die Stadt wird noch vor den Sommerferien 2017 in Zusammenarbeit mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf aus München eine Neuauflage des Weidener Adressbuches herausgeben. Wer seine Daten nicht freigeben möchte, kann jetzt Widerspruch einlegen. 

Das Adressbuch wird neben allgemeinen Informationen, Angaben zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Firmen und Gewerbetreibenden wiederum auch Familienname, Vorname, Dr.-Grad und Anschrift aller volljährigen Bürger enthalten, die einer Weitergabe dieser Daten an den Adressbuchverlag nicht schriftlich widersprochen haben. Wer im neuen Adressbuch nicht aufgenommen werden möchte, kann schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) bis 19.05.2017 eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden, Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf., einsenden.

Ein entsprechender Antrag ist auch im Rathaus-Serviceportal im Internet verfügbar und kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch muss dann nur noch unterschrieben und per Post oder Boten an die Stadt eingesandt werden. Per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Bei früheren Ausgaben bereits eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen außer im Falle eines Wegzuges und darauf folgendem Wiederzuzug nicht erneuert werden.

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