Wöhrl eröffnet Schutzschirmverfahren – drohende Insolvenz

Nürnberg/Weiden. Die Hauptversammlung der Rudolf Wöhrl AG will versuchen mit einem Schutzschirmverfahren eine drohende Insolvenz des Unternehmens abzuwenden. Davon ist auch das Modehaus Wöhrl in Weiden betroffen. Einige Modehäuser sollen wohl geschlossen werden. 

Der Schutzschirm eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten die Sanierung der Gruppe über einen Sanierungsplan vorzubereiten. In dieser Phase ist das Unternehmen vor Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und weiterhin voll handlungsfähig. Der Vorstand bleibt im Amt und führt die Sanierung in Eigenverwaltung durch. Ein vom Gericht zu bestimmender Sachwalter hat die Aufgabe, die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften in dem Verfahren zu überwachen.

Die operativen Geschäfte in den 34 Modehäusern der Wöhrl-Gruppe sollen während des Verfahrens ohne Einschränkungen weiterlaufen. Die Wöhrl Gruppe beschäftigt derzeit knapp 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dennoch werden Standorte auf ihr Wachstums- und Ertragspotential geprüft. Defizitäre Filialen ohne solches Potenzial sollen zeitnah geschlossen werden. Ob Wöhrl in Weiden erhalten bleibt ist derzeit noch unklar. Außerdem sucht das Unternehmen nach Investoren.

Wöhrl will die Sortimentsstruktur in den Filialen attraktiver gestalten und die Maßnahmen zur Kundenbindung verstärken. Anspruch ist, an jedem Standort zu den ersten drei Adressen im Bekleidungshandel zu gehören. Von strategisch zentraler Bedeutung ist dabei die konsequentere Nutzung der Chancen, die die Digitalisierung dem Modehandel bietet. Wöhrl soll sich durch den Ausbau des Online-Geschäfts vom stationären Einzelhändler zum integrierten Multichannel-Anbieter entwickeln.

Jahresfehlbetrag von einer Million Euro

Vor dem Hintergrund des negativen Trends im deutschen Textileinzelhandel, des veränderten Kaufverhaltens der Verbraucher und einer anhaltend negativen Umsatz- und Ertragsentwicklung hatte Wöhrl bereits im Januar 2016 ein Restrukturierungsprogramm in die Wege geleitet. Es hat sich – vor allem bei den Arbeiten für den vorläufigen Jahresabschluss 2015/16 – gezeigt, dass diese Maßnahmen verstärkt und beschleunigt werden müssen, um die Gruppe nachhaltig in die Profitabilität zurückzuführen. Die Nutzung des Schutzschirmverfahrens bietet dazu die Möglichkeit.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 (1. August bis 31. Juli) geht der Vorstand nach vorläufigen Berechnungen von einem weiteren Rückgang des Konzernumsatzes auf rund 300 Millionen Euro aus (2014/2015: 316,2 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag wird voraussichtlich höher ausfallen als im Vorjahr (1,0 Mio. Euro), teilweise durch ein schwächeres operatives Geschäft, teilweise durch geringer als geplant vereinnahmte Sondererträge.

Zur bestmöglichen Umsetzung der Restrukturierung wurden personelle Veränderungen in den Unternehmensgremien beschlossen: Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Andreas E. Mach wurde mit sofortiger Wirkung zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft bestellt. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Olivier Wöhrl ist im Vorstand in der neu geschaffenen Funktion des Chief Strategic Officer unverändert verantwortlich für die strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Darüber hinaus bestellte der Aufsichtsrat Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff zum Vorstandsmitglied und Chief Restructuring Officer (CRO). Er ist Partner der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte in München, die das Schutzschirmverfahren mit vorbereitet hat und über langjährige Erfahrungen in der Modebranche verfügt.

* Diese Felder sind erforderlich.