Brand in Asylbewerberunterkunft in Neustadt – Ermittlungen abgeschlossen

Neustadt/WN. Lange war es ruhig um den Vorfall von 2015. Viele haben den Brand schon wieder vergessen, manche wunderten sich, was wohl am Ende herausgekommen sei. Und genau das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft heute mit: die Ermittlungsergebnisse.

Feuer in Asylbewerberunterkunft
Polizei und Spurensicherung am Tag nach demm Brand vor der Asylbewerberunterkunft in Neustadt

Der Brand der Asylbewerberunterkunft in Neustadt im August 2015 sorgte für viel Wirbel in der kleinen Kreisstadt. Man war entsetzt über die Tat. Jetzt, mehr als ein Jahr nach der Tat, hat die eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe “EG Krone” die Ermittlungen abgeschlossen.

Das Feuer wurde am 21. August 2015 gegen 03:20 Uhr bei der Einsatzzentrale gemeldet. Die Kripo Weiden übernahm die Sachbearbeitung und richtete umgehend die Ermittlungsgruppe „EG Krone“ ein, welche zu Hochzeiten mit über 40 Ermittlern besetzt war. Schnell war klar: Jemand hatte im Zimmer vorsätzlich Gegenstände angezündet. 

Einer der Bewohner erzählte den Polizisten damals, dass er zum Zeitpunkt der Brandentdeckung drei Personen in und vor dem Haus bemerkt hatte. Daraufhin forschten die Beamten in alle Richtungen nach. Im Ergebnis ergaben sich aber keine Beweise, dass tatsächlich eine Einwirkung von außen auf die Einrichtung erfolgt ist.

Ein Bewohner verdächtigt – Verfahren mangels Beweise eingestellt

Feuer in Asylbewerberunterkunft
Der Fall sorgte nicht nur in Neustadt sondern auch in Bayern und sogar deutschlandweit für Aufsehen

Im Zuge der aufwändigen Ermittlungen ergaben sich auch Verdachtsmomente gegen einen Bewohner der Unterkunft. Der Mann bestritt in verschiedenen Befragungen und Vernehmungen den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf, der im weiteren Verfahren nicht erhärtet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann im Februar 2017 mangels Beweise ein. Die Frage nach einem Verantwortlichen für den Brand in der Asylbewerberunterkunft bleibt nach der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft vorläufig ungeklärt.

Die „EG Krone“ führte in der nahezu eineinhalb jährigen Aufklärungsarbeit zahllose Vernehmungen, Befragungen sowie eine akribische Rekonstruktion der Geschehnisse im Objekt durch. Auch die Einbindung der Operativen Fallanalyse (OFA) brachte keinen Durchbruch zur Klärung der Tat. Die Ermittlungsakte enthält neben der Auslobung einer Belohnung in Höhe von 2.000 Euro die polizeilichen Bemühungen mit Blick auf über 40 konkrete Spuren und Hinweise denen die Ermittler mit besonderem Engagement und Zeitaufwand nachgingen.

Sollten sich in Zukunft neue Verdachtsmomente ergeben, wird die Staatsanwaltschaft die Akte wieder öffnen. Daher erteilt die Staatsanwaltschaft über die bisher gewonnenen Erkenntnisse keine Detailauskünfte, um nicht sogenanntes Täterwissen zu veröffentlichen.

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