“Ich habe kein Baby in den Händen gehalten”

Weiden. “Ich habe kein Baby in den Händen gehalten. Ich habe kein Kind zur Welt gebracht.” Mindestens zehn Mal soll Steffi D. diesen Satz bei ihrer ersten Vernehmung am 27. April im Krankenhaus gegenüber den Polizeibeamten geäußert haben. Wie in Trance sei sie einem der Vernehmer vorgekommen. Am vierten Prozesstag sagten acht Polizeibeamte und ein technischer Angestellter der Polizei aus.

Von Benedikt Grimm

Im Wesentlichen bestätigten ihre Aussagen über die Vernehmung von Angehörigen der Angeklagten und Mitarbeitern des Verbrauchermarktes die Aussagen der Zeugen vorheriger Verhandlungstage: Die blutbefleckte Hose beziehungsweise ein blutbeflecktes T-Shirt, mit dem Steffi D. am 25. April mittags den Supermarkt verließ – eine Kundentoilette, in der es “wie in einem Schlachthaus” ausgesehen habe, dass sich Kunden beschwerten und eine Angestellte bereits gegen halb eins mittags eine außerplanmäßige Reinigung durchführte… Viel Zeit nahm die Vorführung von rund 30 Videosequenzen in Anspruch, die alle Besucher der Kundentoilette zwischen der Geburt und Geschäftsschluss am Abend zeigen.

Ein Junge, der ungeduldig zig Mal vor der verschlossenen Toilette im Kreis läuft, oder ein sich küssendes Pärchen sind zwei der wenige Momente dieses Prozesses, in denen sich einige Zuhörer ein Lachen nicht verkneifen können. Dem Verteidiger von Steffi D., Christoph Scharf, kommen dabei aber Fragen. Zwei Sequenzen von jeweils wenigen Minuten fehlen. Der technische Angestellte vermutet Softwareprobleme oder Spannungsschwankungen bei der Überwachungsanlage. Andere Kameras decken die fraglichen Zeiträume aber ab.

Vom Leiter der Ermittlungsgruppe will Scharf wissen, warum er die Entscheidung getroffen habe, die weiteren Toilettenbesucher des Samstagnachmittages nicht zu befragen, warum nicht weiter ermittelt wurde. Die Mitarbeiterin, die die Toilette gegen 12.20 Uhr reinigte, habe definitiv bestätigt, dass kein Müllsack mehr herum gestanden sei. Für den Ermittlungsleiter habe sich daher keine weitere Notwendigkeit ergeben.

Die bohrenden Nachfragen von Rechtsanwalt Scharf rufen Landgerichtspräsident Walter Leupold auf den Plan:

Wollen Sie eine allgemeine Bewertung der Arbeit der Polizei vornehmen?

Das verneint Scharf. Heute Nachmittag stellt Prof. Dr. Michael Osterheider, der psychiatrische Sachverständige, sein Gutachten über Steffi D. vor. Von seinen Wertungen dürfte viel abhängen, zum Beispiel, ob eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes in Betracht kommt.

Steffi D. Tag 4

Bild: B. Grimm

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