Verhandlung wegen Raubüberfall am Hammerweg beginnt

Weiden. Im September 2015 sorgte ein brutaler Raubüberfall am Hammerweg für Entsetzen. Drei Männer hatten drei Hausbewohner zwischen 68 und 89 Jahren überfallen und schwer misshandelt. Einige Monate nach der Tat fasste die Polizei die Täter. Am Dienstag wird der Fall vor dem Weidener Landgericht verhandelt. 

Nächste Woche am Dienstag um 9 Uhr beginnt die Verhandlung vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Weiden. Die drei Männer im Alter von 44, 40 und 34 Jahren müssen sich dann für Ihre Tat verantworten.

In diesem Haus wurden die Bewohner über Stunden festgehalten und misshandelt. Foto: News5

Die Staatsanwaltschaft Weiden wirft diesen vor, in den Abendstunden des 17.09.2015 in ein Wohnhaus im Hammerweg eingedrungen zu sein. Sie sollen dabei, mit einer Schreckschusspistole bewaffnet, zunächst auf den Hauseigentümer (71) getroffen sein. Diesen sollen sie überwältigt und misshandelt haben, um so an die Wertsachen im Haus zu gelangen. Weiterhin entdeckten die drei Angeklagten in der Folge die Ehefrau (68) des Hauseigentümers und deren 89-jährige Mutter. Alle drei Hausbewohner sollen überwältigt und gefesselt worden sein, wobei es zu weiteren Gewalttätigkeiten gekommen sein soll.

Nachdem ihnen durch die Hausbewohner – nach ihren Vorstellungen – zu wenige Wertgegenstände übergeben worden sein sollen, sollen die Angeklagten abwechselnd selbst das Haus durchsucht haben, um weiteres Geld oder Wertgegenstände zu finden. Dabei bedrohten und verletzten sie die Hausbewohner immer wieder.

Knochenbrüche, Schürfungen und Prellungen

Nach mehr als vier Stunden sollen die Angeklagten dann das Haus wieder verlassen haben. Ihnen soll Beute im Wert von mehr als 20.000 Euro in die Hände gefallen sein. Die drei Hausbewohner waren alle erheblich verletzt. Sie erlitten unter anderem Knochenbrüche, Prellungen und Schürfungen.

Die Staatsanwaltschaft hat dies als erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit schwerem Raub, schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung qualifiziert. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von fünf bis 15 Jahren.

Die Hauptverhandlung ist für den 22.11.2016, mit Fortsetzungen am 24.11., 29.11., 01.12. und 02.12.2016, jeweils 09:00 Uhr terminiert. Es sind 23 Zeugen und drei Sachverständige geladen

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