20 neue Corona-Fälle – Schwerpunkt Mitterteich

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Tirschenreuth. Das Landratsamt Tirschenreuth bestätigt weitere Corona-Fälle im Landkreis Tirschenreuth. 

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Coronavirus im Landkreis Tirschenreuth

  • 20 weitere Fälle im Landkreis
  • drei weitere Praxen betroffen
  • Schwerpunkt im Raum Mitterteich
  • eingeschränkter Dienstbetrieb im LRA und den Zulassungsstellen Tirschenreuth und Kemnath
  • weitere Hotline-Nummer des Gesundheitsamtes

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„Im Landkreis Tirschenreuth sind über das Wochenende 20 weitere Fälle mit einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt worden“, das teilt das Landratsamt Tirschenreuth mit. Stand 16.03.2020, 9.00 Uhr sind damit 30 Corona-Fälle im Landkreis bestätigt.

Zudem seien drei weitere Praxen im Landkreis betroffen. „Hier wird derzeit geprüft, ob die Praxen zumindest mit einem Vertreter weitergeführt werden können“, heißt es aus dem Landratsamt. Nach den bisherigen Ermittlungen liegt der Schwerpunkt im Raum Mitterteich mit rund der Hälfte der bestätigten Fälle. Bürger werden dringend aufgefordert unnötige Kontakte zu vermeiden, um die Ausbreitung zu verlangsamen.

Eingeschränkter Dienstbetrieb im Landratsamt

Beim Landratsamt Tirschenreuth herrscht ab Dienstag nur noch eingeschränkter Dienstbetrieb. Termine und Vorsprachen sind nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Zulassungsstelle Tirschenreuth ist ab sofort nur noch von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet und es werden nur noch Kunden angenommen, die vorher unter der Telefonnummer: 09631/88-246 einen festen Termin vereinbart haben.

Gleiches gilt für die Zulassungsstelle Kemnath, die ab sofort nur noch von 8.00 Uhr bis 12.30 geöffnet ist. Feste Termine können unter der Telefonnummer: 09642/707-760 vereinbart werden.

Bei Corona-Verdacht: Welche Telefonnummern gibt es?

„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich Verdachtspersonen, also vor allem Erkrankte nach Aufenthalt in Risikoregionen oder nach Kontakt zu einem COVID-19-Fall, am besten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummmer 116117 wenden sollen“, so ein Sprecher des Landratsamts. Bei entsprechender Notwendigkeit werde ein diensthabender Arzt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) den Patienten zu Hause untersuchen und den entsprechenden Test durchführen.

In dem durch das Gesundheitsamt und den BRK eingerichteten Test-Zentrum in Tirschenreuth werden nur Personen getestet, die vorher durch das Gesundheitsamt vorgeladen wurden. Ein allgemeiner Test für die Bevölkerung erfolgt in diesem Test-Zentrum nicht. Das Gesundheitsamt Tirschenreuth ist neben der bisherigen Hotline-Nummer 09631/7076-76 ab sofort über eine weitere Hotline-Nummer: 09631/88-410 erreichbar. Wegen der hohen Nachfrage kann es zu Wartezeiten und zu Verzögerungen kommen. Das Landratsamt bittet um Verständnis.

Besorgte Bürger können auch bei der Telefon-Hotline des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 09131/6808-5101 Fragen stellen.

Krankenhaus, Pflegeheim, Behinderteneinrichtungen: Eingeschränkte Besuchsrechte

In Bayern sind am Samstag neue Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in Kraft getreten. So gilt nun eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden.

Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten. Am Freitagabend waren vom Robert Koch-Institut auch das österreichische Bundesland Tirol und Madrid in Spanien als Coronavirus-Risikogebiete eingestuft worden.

Eine weitere Allgemeinverfügung regelt die am Freitag beschlossene bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Gesundheitsministerin Melanie Huml bekräftigte: „Im Kampf gegen weitere Infektionen war dieser Schritt erforderlich. Die Folgen von so einschneidenden Maßnahmen müssen natürlich gut überlegt werden. Deshalb wird es eine Notfallbetreuung für bestimmte Personengruppen geben – etwa für die Kinder von Pflegekräften.“

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