Böller und Raketen: Vorsicht vor verbotenem Krach

Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Fünf, vier, drei, … der Silvester-Countdown läuft! Zum bevorstehenden Jahreswechsel gehört für Viele der Kauf von Feuerwerkskörpern dazu. Das Hauptzollamt Regensburg warnt vor den damit verbundenen Gefahren. Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, gilt es einiges zu beachten. 

Spätestens im Dezember jeden Jahres stellt der Zoll fest, dass vermehrt nicht zugelassene Feuerwerkskörper – und zwar vor allem aus der Tschechischen Republik – mitgebracht werden. Allerdings dürfen innerhalb der Europäischen Union (EU) nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden. In Deutschland ist der Verkauf von pyrotechnischen Produkten einheitlich geregelt.

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Das Hauptzollamt Regensburg warnt vor Gefahren bei Feuerwerkskörpern und dem Kauf illegaler Silvesterböller. Bild: Bundeszollverwaltung

Nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes ist die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik verboten und strafbar. Beim Abbrennen der Feuerwerkskörper könnte zudem Gefahr für Leib und Leben bestehen. „Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper auf Grund der mangelhaften Verarbeitung und der Verwendung von Industriesprengstoff zu schlimmen Verletzungen, wie zum Beispiel Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen, führen“, erläutert die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl.

Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Empfehlung des Hauptzollamtes Regensburg lautet: Nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper kaufen und von illegalen Feuerwerkskörpern lieber Abstand nehmen – und zwar nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit.

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