Ted T.: “Ruhig” – “nie betrunken” – “guter Basketballer”

Weiden. Bekanntschaften auch intimer Art, waren für den verheirateten Ted T. offenbar kein Tabu. Am zweiten Verhandlungstag vor der ersten Schwurgerichtskammer beleuchten die Aussagen einer früheren Bewohnerin des Hauses, in dem sich der Angriff auf eine 25-Jährige abspielte, und einer früheren Geliebten das Beziehungsleben des Angeklagten. Wenigstens einige Male habe der wegen versuchten Mordes angeklagte US-Amerikaner auch Drogen konsumiert.

Von Benedikt Grimm

Manchmal habe ein Bekannter Crystal Meth vorbeigebracht, sagte die Zeugin, die im Jahr 2014 ein halbes oder dreiviertel Jahr in der Wohnung im zweiten Obergeschoss des Wohn- und Geschäftshauses in der Pressather Bachstraße gelebt hatte. Am 23. Mai soll Ted T. eine 25-jährige Altenpflegerin in ihrer Wohnung im ersten Stock brutal überfallen und beinahe getötet haben. Die 32-Jährige sagte aus, dass sie T. über eine englischsprachige Datingseite im Internet kennengelernt habe. Ihr sei es dabei nur darum gegangen, neue Freunde kennenzulernen. Mit Ted T. habe sie sich in der Anfangszeit der Bekanntschaft regelmäßig ein oder zweimal die Woche getroffen. Nachmittags habe man sich auf einen Kaffee getroffen, abends auch Alkohol konsumiert. Auf Nachfrage von Vorsitzendem Richter Walter Leupold gibt die inzwischen nach Oberfranken verzogene Zeugin an, dass sie zu zweit schon mal „ein, zwei Flaschen Wodka“ geleert hätten. Als sie auf den gemeinsamen Konsum von Crystal Meth zu sprechen kommt, belehrt Leupold die bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigte junge Frau über ihr Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Wüste Rauferei

Intim sei die Beziehung überdies nie geworden, nicht mal ein Bussi hätte es gegeben, auch wenn Ted T. bei den gemeinsamen Umtrünken schon mal Annäherungsversuche gemacht hätte. „Mir gegenüber war er immer ziemlich ruhig“, sagt die frühere Freundin. Nur kurzzeitig sei er mal ein wenig „aufgeblüht“. Eines Tages kam es aber zu einem Streit. Ein weiterer Bekannter wirft Ted T. nach dem gemeinsamen Konsum von Drogen vor, dass er sich in das Mobiltelefon der Frau des Bekannten eingehackt habe. Es entwickelt sich eine Rauferei, an dessen Ende die beiden blutüberströmten Kontrahenten mit dem Krankenwagen abgeholt werden. Ab da habe sie den Kontakt beendet. Auch der Vermieter sei am Tag der Schlägerei bei ihr vorstellig geworden und habe ihr den Auszug nahegelegt.

Die Wohnung im ersten Stock, in der sich am 23. Mai 2015 die Bluttat ereignete, sei zu dem Zeitpunkt leer gestanden. Sie hatte auch schon über einen Umzug in diese Wohnung nachgedacht. Auf Nachfrage der Richter bestätigt die Zeugin, dass Ted T. von diesen Umzugsplänen gewusst habe. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte am Tag der Tat zunächst zu der im zweiten Stockwerk gelegenen Wohnung gegangen. Danach machte er sich in der im Erdgeschoss gelegenen Metzgerei zu schaffen und brach erst danach in die Wohnung im ersten Stock ein.

Geliebte neben der Ehefrau

Bei einer weiteren Bekanntschaft aus dem Sommer 2014 hatte Ted T. bei seinem Wunsch nach Intimität offenbar mehr Erfolg. Über Facebook schreibt er eine mit einem Amerikaner verheiratete Deutsche aus der Landkreismitte an: „Hi! Wie geht’s. Du bist sehr schön.“ Die Aussagen der mittlerweile in die USA verzogenen Frau lesen die Richter Dr. Marco Heß und Markus Fillinger aus Vernehmungsprotokollen vor. Bereits beim ersten Treffen in der Wohnung der Frau kam es zum Geschlechtsverkehr. In der Folgezeit habe man sich noch fünf, sechsmal getroffen und sei jedes Mal mindestens dreimal pro Tag intim geworden. Die Frau habe bis zu ihrem letzten Treffen in der Wohnung des Angeklagten in Pressath nicht gewusst, dass er verheiratet war. Dann plagte sie ein schlechtes Gewissen. Über Facebook berichtete sie der Ehefrau von T. über die sexuellen Kontakte. Die sei „natürlich nicht sehr erfreut“ gewesen und habe sie via Facebook-Nachrichten beschimpft. Bier oder Wodka habe der Angeklagte immer getrunken, allerdings nie viel und er sei nie betrunken gewesen.

Dass er auch kurz vor der Tat keine äußeren Anzeichen von Trunkenheit zeigte, bestätigt die Familie, bei der Ted T. am Abend vor der Tat auf der Geburtstagsfeier auftauchte. Eingeladen sei er zwar nicht gewesen. Der Sohn habe ihn aber vom Basketball her gekannt. Eine Begebenheit an diesem Abend veranlasst Verteidiger Tobias Konze und die Richter zu mehreren Nachfragen bei der Zeugenvernehmung der Familienmitglieder. Gegen halb ein Uhr nachts trifft der Vater im Obergeschoss des Hauses auf Ted T. Offenbar geht er von Raum zu Raum. „Ich habe ihn aufgefordert, dass er sofort das Haus verlassen soll“, sagt der Vater. T. habe sich entschuldigt und erklärt, dass er eine Toilette suche. Die Geburtstagsfeier fand in der Garage statt. Der Weg zu den Toiletten im Keller war mit einem Schild mit der Aufschrift „WC“ und einem Pfeilsymbol gekennzeichnet. Bei dem Sohn erkundigt sich Verteidiger Konze nach dem Gemüt seines Mandanten. „Ruhig, aber schon leicht impulsiv“, sagt der Sohn der Familie, beschränkt seine Einschätzung aber auf das Verhalten auf dem Spielfeld beim Basketball. Da könne es schon mal emotional zugehen. „Auf dem Spielfeld schimpft man mal gern.“ Sportlich habe er zu den besseren Spielern gezählt. Zwischen 2.30 Uhr und 2.45 Uhr verlässt T. die Feier wieder, offenbar mit dem Motorrad, mit dem er auch gekommen war.

Tatwaffe gut versteckt

Mit diesem Motorrad hat er wohl auch das Tatmesser zu einem Versteck gebracht. Ein Kriminalbeamter berichtet in der Verhandlung über das Auffinden des Fleischermessers. Ted T. habe die Ermittler zu einem Gebüsch auf einem Feld rund eineinhalb Kilometer außerhalb von Pressath geführt. Dort war das Messer unter Ästen und Laub versteckt. Der Angeklagte habe sich dabei kooperativ verhalten. Ein anderer Polizeibeamter hatte Ted T. am Tag nach der Tat in der Nähe seines Wohnhauses angetroffen und auf die Tat angesprochen. Der Beamte wunderte sich, dass T. daraufhin sofort ein Alibi präsentierte. Er sei auf einer Geburtstagsfeier gewesen und erst gegen 4.30 Uhr nach Hause gekommen.

Ted T. Tag 2
Vor Verhandlungsbeginn berät sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger Tobias Konze (links) und seiner Dolmetscherin (rechts).
Ted T.

Bilder: B. Grimm

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