Rauchwarnmelder ab 1. Januar Pflicht: Vorsicht vor falschen Kontrollen
Neustadt/WN/Eschenbach. Ab 1. Januar 2018 gilt in Bayern Rauchmelderpflicht in Wohnungen. Die Melder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren jeweils mindestens einmal vorhanden sein. Trotz der Pflicht warnt das Landratsamt vor falschen Kontrolleuren.
In allen Wohnungen in Bayern sind ab dem 1. Januar 2018 Rauchmelder vorgeschrieben. Die Eigentümer der Häuser oder Wohnungen müssen diese oft lebensrettenden Geräte installieren oder jemanden damit beauftragen. Sollte sich der Eigentümer nicht darum kümmern, kann der Mieter dies von ihm verlangen.
Über 15.000 Brandeinsätze hatten die bayrischen Feuerwehren im Jahr 2017, im Bundesgebiet gab es durch Brände fast 500 Todesopfer zu beklagen – in Bayern über 50. “Bei der Rauchmelderpflicht geht es um den Schutz des Menschen”, so Andreas Kneidl, Kommandant der Feuerwehr Pressath, “denn die statistisch meisten Brände ereignen sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am Morgen und ein nerviges Piepen weckt jeden Menschen auf.”
Landratsamt warnt vor falschen Kontrolleuren
Trotz der Rauchmelderpflicht erklärt das Landratsamt Neustadt, seien keine besondere behördlichen Überprüfungen des Einbaus oder wiederkehrende Kontrollen zur Betriebssicherheit durch das Landratsamt vorgesehen. Auch die Feuerwehren oder andere Vereine machen keine Kontrollen. “Sollten sich in den nächsten Monaten Personen für Mitarbeiter der Bauüberwachung ausgeben und die Rauchmelder kontrollieren wollen, rät das Landratsamt dringend, diesen Leuten den Zutritt zur Wohnung zu verwehren. Es könnte sich um Kriminelle handeln, die Häuser und Wohnungen ausspionieren und einen Überfall oder Einbruch planen”, so Pressesprecherin des Landratsamtes Claudia Prößl. Im Zweifelsfall sollte die Polizei gerufen werden.
Fotos: Jürgen Masching
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