56 km/h zu schnell unterwegs

Kemnath. In den letzten beiden Wochen hat die Polizei Kemnath erneut im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms Bayern 2020 “Bayern mobil – sicher ans Ziel“ verstärkt Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Landkreis durchgeführt.

Im Bereich der Gemeinde Kulmain wurde ein 65-jähriger Autofahrer wegen eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ihm drohen nun eine Geldbuße und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot. Im Bereich Kemnath wurde ein 50-Jähriger mit seinem nicht zugelassenen Auto kontrolliert. In diesem Fall wird strafrechtlich wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung ermittelt.

Im Bereich Erbendorf musste sich eine 40-jährige Autofahrerin einer Blutentnahme unterziehen, ihr Führerschein wurde sichergestellt. Gegen die Frau wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Außerdem wurden drei Fahrer wegen der Verwendung von Handys während der Fahrt und vier weitere wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt beanstandet.

Bei den durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen wurden 14 Kraftfahrzeugführer zur Anzeige gebracht. Acht Betroffene kamen mit einer Verwarnung davon. Gemessen wurde im Bereich Kastl und in Erbendorf auf der B 22. Die dabei höchste festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 156 km/h. Der Fahrer hat mit einem Fahrverbot von einem Monat, 240 Euro Geldstrafe und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen.

Aufgrund des beginnenden Herbstes, der kürzeren Tageszeit, sowie der zusätzlich schlechteren Sicht durch Nebel und Niederschlag möchte die Polizei Kemnath besonders darauf hinweisen, die lichttechnischen Einrichtungen an den Kraftfahrzeugen und den Fahrrädern auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Die nächsten Verkehrskontrollen beginnen bald

Im Zeitraum vom 17. Oktober bis 24. Oktober werden verstärkt Kontrollen in Bezug auf die Anbringung und die einwandfreie Funktion von lichttechnischen Einrichtungen sowie deren vorschriftsmäßigen Gebrauch durchgeführt. Hierbei wird auch auf das Mitführen der vorgeschriebenen Warnweste geachtet.

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