Weidener Hochzeitswochen
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Grenzkontrollen auf Autobahn A6 bei Waidhaus stoppen zwei Gesuchte

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 vollstreckte die Bundespolizei am Wochenende zwei Haftbefehle. Ein 50-jähriger Bulgare und ein 21-jähriger Rumäne zahlten Geldstrafen und durften weiterreisen.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 vollstreckte die Bundespolizei am Wochenende zwei Haftbefehle. Ein 50-jähriger Bulgare und ein 21-jähriger Rumäne zahlten Geldstrafen und durften weiterreisen.
Foto: Bundespolizei

Grenzkontrollen auf Autobahn A6 bei Waidhaus stoppen zwei Gesuchte

Kontrollen an der A6: Zwei Haftbefehle vollstreckt

In den frühen Morgenstunden des Sonntags kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der A6 einen 50-Jährigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut fest. Gegen den 50-Jährigen lag eine rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichts Landshut aus dem Februar 2025 wegen Steuerhinterziehung vor. Da er seine Justizschulden nicht beglichen hatte, musste er eine mehrmonatige Freiheitsstrafe verbüßen oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro zuzüglich 81 Euro Verfahrenskosten bezahlen. Nach einem Telefonat erklärte der Mann, dass ein Freund den Betrag bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg einzahlen werde. Nach Eingang der vollständigen Zahlung setzten die Beamten den Mann wieder auf freien Fuß. Er konnte seine Reise fortsetzen.

Weiterer Treffer am Freitagvormittag

Bereits am Freitagvormittag hatten Bundespolizisten bei einer weiteren Kontrolle einen 21-jährigen rumänischen Staatsangehörigen überprüft. Auch hier ergab der Datenabgleich einen Treffer. Die Staatsanwaltschaft Weiden suchte den Mann zur Strafvollstreckung und Aufenthaltsermittlung. Grund hierfür war eine Verurteilung des Amtsgerichts Weiden aus dem April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Der 21-Jährige war im März 2025 auf der A6 mit einem Auto unterwegs gewesen, obwohl gegen ihn ein rumänisches Fahrverbot bestand. Da er die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatte, lag ein Haftbefehl vor. Dieser sah entweder eine Freiheitsstrafe oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zuzüglich 82,50 Euro Kosten vor. Der Mann beglich die Geldstrafe umgehend, sodass er auf freiem Fuß bleiben und seine Reise fortsetzen konnte.

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