Weidener Hochzeitswochen
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Polizei stellt in Waidhaus 240 Böller sicher, Haftbefehl bei Wernberg-Köblitz

Waidhaus. Schleierfahnder stellten bei Grenzkontrollen in Autos 240 verbotene Feuerwerkskörper sicher; Anzeigen folgten und es gab Marihuana-Funde. In Wernberg-Köblitz wurde ein Haftbefehl auf der Autobahn A6 vollstreckt.

Waidhaus. Schleierfahnder stellten bei Grenzkontrollen in Autos 240 verbotene Feuerwerkskörper sicher; Anzeigen folgten und es gab Marihuana-Funde. In Wernberg-Köblitz wurde ein Haftbefehl auf der Autobahn A6 vollstreckt.
Symbolfoto: Bundespolizei

Polizei stellt in Waidhaus 240 Böller sicher, Haftbefehl bei Wernberg-Köblitz

Verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt

Am Samstagabend kontrollierten Schleierfahnder in Waidhaus ein Auto mit deutscher Zulassung bei der Einreise. Bei der Überprüfung fanden die Beamten im Kofferraum 120 verbotene Feuerwerkskörper. Sie stellten die pyrotechnischen Gegenstände sicher und zeigten den Fahrzeugführer nach dem Sprengstoffgesetz an.

Am Sonntagmittag stoppten Fahnder in Waidhaus ein Auto mit deutscher Zulassung, das in das Bundesgebiet einreisen wollte. Sie entdeckten 30 verbotene Feuerwerkskörper und stellten diese sicher. Den Fahrzeugführer zeigten die Beamten nach dem Sprengstoffgesetz an. Später am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte in Waidhaus ein weiteres Auto mit deutscher Zulassung bei der Einreise. In dem Fahrzeug lagen 90 verbotene Feuerwerkskörper, die die Beamten sicherstellten. Auch in diesem Fall erhielt der Fahrer eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz.

Marihuana aufgefunden

Am Sonntagnachmittag überprüften Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ein Auto mit deutscher Zulassung an der Grenze. Die Fahnder fanden eine geringe Menge Marihuana und stellten das Betäubungsmittel sicher. Gegen den deutschen Fahrzeugführer leiteten sie eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.

Haftbefehl vollstreckt

In der Nacht von Sonntag auf Montag kontrollierten Schleierfahnder bei Wernberg-Köblitz einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung auf der Autobahn A6 in Richtung Landesgrenze. Bei der Überprüfung des Beifahrers stellten die Beamten einen vorliegenden Haftbefehl fest. Der Mann bezahlte einen Betrag im höheren dreistelligen Bereich und vermied damit eine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

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