Schwerer Unfall an Kreuzung in Weiden - Verursacher zweifelt an Ampelschaltung

Schwerer Unfall an Kreuzung in Weiden - Verursacher zweifelt an Ampelschaltung
Ein Gerichtssaal kann sehr klein sein. Zu klein, wenn in einem Raum der Verletzte mit seinen Angehörigen und der Unfallfahrer sitzen. Der inzwischen 20-jährige Geschädigte hat den Unfall vom Frühjahr 2025 in keinster Weise überwunden. Noch immer stehen Operationen aus. Sein Bein war neun Mal gebrochen, 17 Tage lang drohte die Amputation.
Der junge Motorradfahrer hatte damals definitiv Grün, als er an einem Abend im Mai die Christian-Seltmann-Straße stadteinwärts fuhr. Dafür gibt es neutrale Zeugen aus Autos dahinter. Von rechts nahm ihm ein Autofahrer (29) die Vorfahrt, der aus der Sintzelstraße kam (aus Richtung JuZ). Nach dem Unfall kniete der 29-Jährige neben ihm auf dem Asphalt, erinnert sich der Verletzte: „Da sagte er noch, ihm tue es unendlich leid.“ Der 20-Jährige hadert damit, dass er jetzt als Nebenkläger in einer Verhandlung sitzt: „Da verliere ich den Glauben an die Menschheit.“
Zentrale Frage: Ist es möglich, dass alle Grün hatten?
Der Unfallfahrer (29) hat den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht akzeptiert: 4.200 Euro plus drei Monate Fahrverbot. Er legte mit Anwalt Clemens Sammet Einspruch ein. Deshalb jetzt die Verhandlung vor Richter Matthias Biehler am Amtsgericht Weiden.
Und tatsächlich erhärtete sich am ersten Verhandlungstag im Dezember 2025 der Verdacht, dass mit der Ampel-Schaltung etwas nicht stimmen könnte. Ist das möglich, dass alle Fahrzeuge Grün hatten? Der Verdacht wurde durch es Schreiben eines Busfahrers genährt, dessen Tochter als Zeugin in einem der unbeteiligten Autos gesessen hatte. Er hatte von ihr von dem Prozess gehört und sich gemeldet.
Busfahrer berichtet von ähnlichen Situationen
Der Busfahrer schrieb an das Gericht, dass er mindestens zweimal an dieser Stelle ähnliche Situationen erlebt habe. Er fuhr aus der Peuerlstraße nach links in die Seltmann-Straße ein – und stellte mit Erstaunen fest, dass Fahrzeuge aus Richtung Josefshaus ebenfalls losgefahren waren. In einem Fall im Dezember 2025 war es ein Lkw. Mühsam habe jeder rangieren müssen, um aneinander vorbeizukommen. Er wolle „keine Behauptungen aufstellen“ schreibt der Busfahrer. „Aber ich denke, er hat auch Grün gehabt.“
Das Gericht schaltete deshalb über den Jahreswechsel einen Dekra-Gutachter ein. Diplom-Ingenieur Josef Fürnrohr hat sich schlau gemacht – ein paar Fragezeichen blieben trotzdem. So muss eine Kommune ihre Ampelschaltungen archivieren. Bis Mitte 2025 handelte es sich dabei um Tag-Zeit-Programme. Die Josefshaus-Kreuzung und die benachbarten Kreuzungen hatten Schaltpläne, die je nach Uhrzeit eine bestimmte Richtung bevorzugten (morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts).
Neu seit Mitte 2025: Sensorik-gesteuerte Ampeln
Mitte 2025 – laut Stadtsprecherin Christina Geiger ab 10. Juli – wurde das System umgestellt. Wie der Kfz-Sachverständige der Dekra von der Stadt erfahren hat, werden die Ampeln (Josefhaus und vorgelagerte Ampeln) jetzt von Sensorik gesteuert. Sprich: Sie regeln sich selbst je nach Verkehrslage. Den Ausdruck „KI“ will man nicht verwenden, sagt Fürnrohr, aber letztlich stehe ein Computersystem dahinter. Ziel: ein flüssiger Verkehr.
Vorteil: Alles wird gleich noch genauer dokumentiert. Leider blieb bei der Verhandlung die Frage offen, ob die Schaltpläne zum Unfallzeitpunkt aus neuer oder alter Ampel-Zeit stammen. Definitiv aus der „Neuzeit“ stammen die Protokolle vom Vorfall des Busfahrers.
Gutachter: laut Protokoll keine Überschneidung
Ergebnis aller Protokolle: Es gab weder im Mai, noch im Dezember 2025 gleichzeitige Grün-Phasen. Also einen „feindlichen“ Verkehr, wie es der Gutachter nennt. Die Grünphasen beider Ampeln seien zeitlich deutlich voneinander getrennt. “Eine Überschneidung ist nicht aufgetreten.”
Zudem sei die Zeit zwischen den Grünphasen sehr lang – 30 Sekunden. Damit ist aus seiner Sicht auch ausgeschlossen, dass der Angeklagte vielleicht bei Fast-Rot noch „drüberhuschen“ wollte.
Busfahrer können eigene Grünphase verlängern
Thema war auch, dass es dem ÖPNV möglich ist, Einfluss auf die Ampelschaltungen zu nehmen. “Wenn sich ein Bus der Kreuzung nähert, kann er für sich die Grünphase verlängern“, erklärte der Dekra-Mann. Auch das ist mit Symbolen in den Protokollen verzeichnet. Aber auch dadurch entstehe kein „Feindverkehr“: „Alles schiebt sich durch die Verlängerung der Grünphase einfach nach hinten.“
Laut dieser Pläne muss der Autofahrer bei Rot gestartet sein. Der Gutachter hielt ganz menschliche Fehler für möglich. Manchmal verwechselten Kraftfahrer die Fußgängerampeln mit den eigenen Lichtsignalen. Fürnrohr ist die Kreuzung aus allen Richtungen abgefahren. Gerade bei der Ausfahrt aus der Sintzel- in die Seltmann-Straße stehe zudem noch eine Barke, die für das erste Auto an der Ampel die Sicht verstellen kann.
Lautes Rechtsgespräch zwischen Anwälten
Bei einem Rechtsgespräch im Hinterzimmer von Richter Biehler mit den Anwälten wurde es so laut, dass es im Gerichtssaal noch zu hören war. Der Unfallfahrer wurde von Anwalt Clemens Sammet vertreten, das Unfallopfer von Heinz Adolf. Sammet bedauerte die Verletzungen des Motorradfahrers: “Aber es sind Zweifel da, denen wir auf den Grund gehen müssen.” Wann habe welches System gegolten? Und: „Auf dem Papier mag es stimmen.Aber stimmt es in der Realität?”
Anwalt Adolf brachte vor, dass der Autofahrer noch nicht einmal bei der Polizei behauptet habe, er sei bei Grün gefahren. Ohnehin: Gerade Busfahrer würden gern schon losfahren, wenn gerade mal die parallele Fußgängerampel auf Grün umstelle. „Eine Unsitte.“
Einstellung gegen hohe Geldauflage
Am Ende stellte Richter Biehler das Verfahren ein – möglichst diplomatisch. Für den Unfallfahrer fällt das Fahrverbot weg, dafür zahlt er mit der Auflage von 5.000 Euro einen höheren Betrag als im Strafbefehl. „Ich meine, damit ist es gut“, so Biehler. Der Fahrer ist nicht vorbestraft, er nehme ihm die Reue ab. Der Richter ist selbst zu “98 Prozent überzeugt, dass der Unfallfahrer bei Rot gefahren ist”: „Aber das reicht nicht für eine Verurteilung.“
Alternativ hätte der Gutachter das gesamte System auf den Prüfstand stellen müssen – mit entsprechendem Kostenaufwand und weiteren Verhandlungstagen. Der Richter: „Es ist für alle Beteiligten nicht die schlechteste Lösung, das jetzt abzuschließen.“
KI-gestützte Ampeln in Weiden
Im Juli 2025 wurde das neue Ampel-Schaltungs-System offiziell vorgestellt.






