Frühjahrsputz in Burglengenfeld: Sperrmüllsammlung startet

Frühjahrsputz in Burglengenfeld: Sperrmüllsammlung startet
Im Stadtgebiet von Burglengenfeld und dem umliegenden Bereich steht die alljährliche Sperrmüllsammlung bevor. Vom 24. März bis zum 3. April bietet sich für die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, großvolumige Abfälle wie alte Möbelstücke, Elektrogroßgeräte und weitere sperrige Gegenstände kostenlos entsorgen zu lassen. Eine Voranmeldung ist nicht nötig.
Was wird mitgenommen?
Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, dass nur Bestandteile des Hausmülls, die wegen ihrer Größe nicht in die normale Restmülltonne passen, abgeholt werden. Dazu gehören beispielsweise Sofas, Sessel, Teppiche und Matratzen. Auch Schrott wie Blechwannen, Fahrräder und Dachrinnen wird eingesammelt. Items, die vorwiegend aus Holz gefertigt sind – darunter fällt Mobiliar wie Tische, Stühle oder Regale aus Innenräumen – sollen zur Vereinfachung der Entsorgung separat bereitgestellt werden.
Regeln für die Sperrmüllbereitstellung
Die bereitzustellenden Gegenstände sollten an einer für die Sammelfahrzeuge gut zugänglichen Stelle ab 6.00 Uhr morgens des Abholtages – oder bereits am Abend davor – platziert werden. Es wird darum gebeten, die Sperrmüllgegenstände nicht vorzeitig an die Straße zu bringen, um Behinderungen im Straßenverkehr zu vermeiden. Dabei darf das maximale Kantenmaß der Objekte 1,50 Meter nicht überschreiten. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Säcke und Kartonagen mit Restmüll, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt nicht zum Sperrmüll gehören und somit nicht abgeholt werden.
Ausgeschlossene Abfallarten
Ebenfalls nicht zur Abholung bestimmt sind Holzabfälle aus dem Außenbereich sowie Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren oder Lacke. Diese gehören zur Problemmüllsammlung, für die separate Entsorgungstermine vorgesehen sind. Informationen zu diesen Terminen sowie zu weiteren Entsorgungsmöglichkeiten finden sich auf der Webseite der Stadt oder bei der zuständigen Entsorgungsstelle.
Verantwortung bei Nichtabholung
Für den Fall, dass bereitgestellte Gegenstände nicht abgeholt werden oder bei der Bereitstellung Fehler gemacht wurden, liegt die Verantwortung für die fachgerechte Entsorgung bei den jeweiligen Eigentümern. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Beteiligten, die Vorgehensweise bei der Sperrmüllsammlung genau einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.


