Kirchenthumbach plant innovative Sonnenkraftwerke
Kirchenthumbach plant innovative Sonnenkraftwerke
Der Marktgemeinderat setzt auf den Ausbau erneuerbarer Energieträger. Grünes Licht gibt es für zwei weitere Sonnenkraftwerke. Durch Mehrfachnutzung Ressourcen schonen.
Grün und produktiv: AgriPhotovoltaik in Kirchenthumbach
Ein Ziel, das mit einer sogenannten AgriPhotovoltaik in der Gemarkung Metzenhof der Marktgemeinde Kirchenthumbach verwirklicht werden soll. Eine ergänzende Grünlandnutzung für das geplante Sonnenkraftwerk nahe der Ortschaft Metzenhof soll den Wünschen der Landesplanung, der Gemeinde, den Genehmigungs- und Fachbehörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach einer sparsamen Flächennutzung entgegenkommen.
Die Hoffnungen richten sich auf ein multifunktionelles und nachhaltiges Großprojekt mit einem Geltungsbereich von 6,3 Hektar. 4,5 Hektar aufgeständerte Modulflächen sollen jährlich zirka 6 Megawatt (MW) Sonnenstrom liefern. Ein Vorzeige-Projekt, das der Marktgemeinderat schon Anfang März 2023 mit einem Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung auf den Weg brachte. Wegen abzuklärender Stromeinspeisepunkte musste das Verfahren in die Warteschleife gehen.
Bürger äußern sich zu PV-Projekt
Nun hatte der Rat über die mittlerweile eingegangenen behördlichen Stellungnahmen und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu befinden. Ausgewertet von Projektmanager Sebastian Kuhnt vom Ingenieurbüro GeoPlan aus Osterhofen gab es für das Gremium insgesamt 24 Stellungnahmen, Anmerkungen und Empfehlungen von Fachstellen und von zwei privaten Anliegern abzuleiten.
So verweist zum Beispiel das Amt für Landwirtschaft auf die Sinnhaftigkeit alternativer PV-Standorte auf Dachflächen. Der Bayerische Bauernverband sorgt sich um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen. Gleichzeitig plädiert die Interessenvertretung der Landwirtschaft für PV-Multifunktions-Projekte und für einen ausgewogenen Zubau von PV-Freiflächen. Auch die Stellungnahmen und Anregungen der Fachabteilungen des Landratsamtes Neustadt waren auf insgesamt fünf Seiten umfänglich.
Moderate Anpassung nach Bürgerfeedback
Ein benachbarter Waldbauer fordert aus Sorge um seine Verkehrssicherungspflicht bei Modulbeschädigungen durch umstürzende Bäume einen größeren Mindestabstand zum Baumbestand. Ein Momentum, dass der Vorhabenträger mit einer Haftungsfreistellung begegnen möchte. Die Forderung eines weiteren Anliegers betrifft unter anderem die dauerhafte Pflege der Zufahrtswege, die Vermeidung von Blendwirkungen und eine Haftungsfreistellung bei Staubentwicklungen durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung.
Ein gewohnt großes Sammelsurium an Wünschen und Hinweisen, das der Marktrat im Rahmen der Abwägung beschlussmäßig zu Plan- und Textkorrekturen veranlasste oder einfach nur zur Kenntnis nahm. Die Anliegerwünsche sollten spätestens im Durchführungsvertrag Berücksichtigung finden, so die Anmerkung von dritten Bürgermeister Alexander Schatz. Auch den Hinweisen auf Folge-Schäden an Flurwegen und einer Sanierungsverpflichtung soll nachgegangen werden. Mit dem Billigungsbeschluss folgt eine weitere Auslegung der vorhabenbezogenen Entwurfsplanung einschließlich des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils auf Kosten des Vorhabenträgers.
Grünes Licht für Solaranlage in Thurndorf
Die Kraft der Sonne soll auch in der luftigen Höhe der Gemarkung Thurndorf verstärkt genutzt werden. Freie Fahrt gab das Gremium für die Plan einer weiteren PV-Freiflächenanlage mit dem Projekttitel „Solarpark Thurndorf“. Einstimmig fasste die Ratsversammlung einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Der Entwurf eines ebenfalls vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die Errichtung eines Sonnenkraftwerks neben der Kreisstraße NEW 43 in der Nähe von Oberaichamühle vor. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt cirka drei Hektar.




