Verbesserungsbeiträge – Viele Kirchenthumbacher können das Wort nicht mehr hören
Verbesserungsbeiträge – Viele Kirchenthumbacher können das Wort nicht mehr hören
Das Wasser kommt auch in Kirchenthumbach aus dem Wasserhahn und auch das Abwasser kann nicht einfach verdampfen. Jede Menge Technik ist notwendig, um die Gemeindebürger mit hochwertigem Trinkwasser zu versorgen und das Abwasser zu reinigen. Die Leitungen sind schon jenseits von gut und böse und sind deshalb hochgradig erneuerungsbedürftig. Auch die weiteren Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen, wie zum Beispiel die Kläranlage, kommen in die Jahre und müssen dringend saniert werden.
Ein Muss für die Zukunftssicherung des Marktes. Für all diese Arbeiten fallen hohe Investitionskosten an, die laut Kommunalabgabengesetz auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen sind. Eine gesetzliche Verpflichtung mit viel Zündstoff. Woher das Geld nehmen? Die Rettung ist auch in Kirchenthumbach mit dem Unwort „Verbesserungsbeiträge“ verbunden. Nur mit der finanziellen Beteiligung der Bürgerschaft könne die Marktgemeinde den Millionen-Aufwand stemmen, betonen Hauptamtsleiter Matthias Kroher und Kämmerer Michael Eisner.
Mitfinanzierung durch Bürgerschaft
Darin haben Kirchenthumbachs beitragspflichtige Grundstückseigentümer schon Erfahrung. Bereits im Vorjahr flatterten Beitragsbescheide ins Haus. Nun müssen sich die Haus- und Grundstückseigentümer auf weitere Zahlungen einstellen. Der Marktgemeinderat ist fest entschlossen, die maroden Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen zu erneuern. Im Gemeindeetat 2024 sind dafür Millionen-Beträge veranschlagt. Schlussfolgerung ist die Mitfinanzierung durch die Bürgerschaft.
Ein Thema, das nicht erst seit der jüngsten Sitzung aktuell ist. Die meisten Details und die Entscheidung, die umlegungsfähigen Kosten zu 90 Prozent als Beitrag zu erheben und die restlichen Zehn Prozent in die Gebührenkalkulation einzubauen, wurden bereits in Bürgerversammlungen erläutert. Zusatzinformationen wird es in einer weiteren Bürgerversammlung geben. Nicht in Frage kommt für das Gremium die Alternative, die Kosten der Baumaßnahmen auf die Verbrauchsgebühren umzulegen.
Einstimmiger Grundsatzbeschluss
In der Ratssitzung begründeten die amtierenden Bürgermeister Ewald Plößner und Alexander Schatz die bereits in dieser Form vor Jahren gefassten Beschlüsse: „Eine Umlegung des Investitionsaufwandes mit dem Wasserverbrauch als Berechnungsgrundlage würde die Gebühren explodieren lassen und zu einer unverantwortlichen Schulden- und Zinsbelastung der Marktgemeinde über Jahrzehnte führen“. Dennoch war in der Ratssitzung der Wunsch nach mehr Bürgerinformation groß.
Mit der Bürgerschaft kommunizieren, lauteten die dringenden Empfehlungen aus dem Gremium. Auch bei den Zahlungsterminen sollte man den Beitragspflichtigen entgegenkommen, so der Wunsch. Eine Anregung, die beim Kämmerer auf Bedenken stieß. „Stundungen machen die Maßnahmen nur noch teurer und zwingen die Gemeinde zu noch höheren Kreditaufnahmen“. Schließlich fasste das Gremium den einstimmigen Grundsatzbeschluss, die Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Sanierungskosten wie bisher mit weiteren Verbesserungsbeiträgen sicherzustellen.
Erhöhung der Wassergebühr
Zehn Prozent der umlegungsfähigen Kosten sollen in die Gebührenkalkulation einfließen. Aktueller Hintergrund ist der Kanal- und Wasserleitungsbau in der Eschenbacher Straße, Am Sportplatz und in der Linden-, Bürgermeister-Prüschenk- und Nickelseestraße. Ein Satzungsbeschluss soll folgen. Wie hoch sind die Verbesserungsbeiträge? Die Rathausverwaltung rechnet für die derzeit laufenden Wasserversorgungsprojekte mit einem ungedeckten Investitionsaufwand von gut einer Million Euro.
Umgelegt auf 40 Prozent in die Grundstücksflächen und 60 Prozent in die Geschossflächen müssen die Grundstückseigentümer mit einem Grundstücksflächenanteil von 30 Cent je Quadratmeter und von 1,13 Euro je Quadratmeter Geschossfläche rechnen. In der Beispielberechnung (1300 Quadratmeter Grundstücksfläche und 300 Quadratmeter Geschossfläche) ergibt sich ein Anliegeranteil von zirka 735 Euro. Zudem erhöht sich die Wassergebühr um drei Cent je Kubikmeter.
Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung
Deutlich höher fällt die Bürgerbeteiligung für die Entwässerungskosten aus. Bei einem ungedeckten Finanzbedarf von gut 1,4 Millionen Euro für die derzeit laufenden Sanierungen kalkuliert die Kämmerei mit einem Grundstücksflächenbeitrag von 66 Cent und einen Geschossflächenbeitrag von 2,85 Euro je Quadratmeter. Bei der zugrunde gelegten Musterberechnung je Wohngrundstück ergibt sich ein Beitrag von 1.709 Euro. Die Kanalgebühr erhöht sich um 9 Cent je Kubikmeter Wasser.
Die Verbesserungsbeiträge summieren sich somit für den aktuellen Sanierungsabschnitt auf durchschnittlich knapp 2.500 Euro je Anschließer. Was sind Verbesserungsbeiträge? Verbesserungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung, wie in diesem Fall neue Wasserversorgungs- und Kanalleitungen, ein Vorteil erwächst. Der Beitrag kann bei jeder weiteren Verbesserungsmaßnahme im Bereich der öffentlichen Einrichtungen erhoben werden.




