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Zoigltermine
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Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt

Nordoberpfalz. Auch in diesem Jahr wurde mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und dies bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und – diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt

Foto: : Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie beispielsweise Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Abfertigung erst gar nicht erlauben.

Bestimmungen für Sendungen aus einem Drittland

Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an. Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

Formalitäten: In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Diese Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.

Zusätzliche Zollabwicklung

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Besteller wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (beispielsweise Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.

In diesem Bereich hat der Zoll kürzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung „Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen“ (IPK) können Bürgerinnen, Bürger und auch Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selber über das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen.

Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen

Weitere Informationen zur neuen Online-Anwendung gibt es hier.

Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo, aber auch technische Geräte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, werden vom Zoll, gerade zur Weihnachtszeit, aus dem Verkehr gezogen werden.

„Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind“, so René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, „die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger gegebenenfalls Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen“.

Einfuhr von Lebensmitteln, Alkohol, Tabak & Co.

Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Ge- oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist – auch im Fall von privaten Geschenksendungen – grundsätzlich zulässig. Jedoch kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nach Deutschland aus Gründen des Gesundheitsschutzes beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Spedition Wagner
Spedition Wagner

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten. So müssen beispielsweise im Internet bestellte Tabakwaren, pflanzliche Raucherzeugnisse sowie Liquids für E-Zigaretten oder E-Einwegzigaretten, unabhängig vom Warenwert, mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein.

Zusätzlich müssen die Bestimmungen zur Angabe von Inhaltsstoffen, zur Verpackung und Kennzeichnung (beispielsweise Warnhinweis in deutscher Sprache, Schockbild, Beipackzettel in deutscher Sprache) erfüllt sein, damit eine Einfuhr möglich ist. Die Einfuhr von Snus ist generell verboten.