Jährliche Überprüfung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
![Weiden. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe […]](https://oberpfalzecho.de/cache/images/Agentur-fuer-Arbeit-Weiden-1100.jpeg)
Jährliche Überprüfung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Weiden. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, haben Anfang Januar 2016 das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (incl. Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM erhalten. Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit die Anzeigevordrucke zu bestellen.
Erstattet ein anzeigepflichtiger Arbeitgeber die vorgeschriebene Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bis zum 31. März, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Be-darf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.REHADAT-Elan.de anzufordern.
Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20 an die Agentur für Arbeit wenden.


