Kurz notiert: Amberg - Feiertagsgesetz beachten

Kurz notiert: Amberg - Feiertagsgesetz beachten
Die Stadt Amberg weist mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage auf die Einhaltung der Regelungen des Feiertagsgesetzes hin.
Regeln für die Stillen Tage
Das Feiertagsgesetz regelt, dass an den sogenannten „Stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt sind, wenn der ernste Charakter gewahrt bleibt. Trauer, Totengedenken und innere Einkehr stehen im Vordergrund.
Schutzzeiten und Ende von Feiern
Der Schutz der „Stillen Tage“ beginnt grundsätzlich um 2 Uhr und dauert bis 24 Uhr. Am Heiligen Abend startet die Schutzzeit bereits um 14 Uhr. Veranstalter müssen Veranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter entsprechen und am Vorabend begonnen haben, zum Beispiel Halloween-Partys, spätestens um 2 Uhr am darauffolgenden Tag beenden.
Termine bis Jahresende
In den kommenden Wochen gelten bis zum Jahresende folgende Tage als „Stille Tage“: Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 15. November, Buß- und Bettag am 18. November, Totensonntag am 22. November sowie der Heilige Abend am 24. Dezember ab 14 Uhr.
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