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Kurz notiert: Amberg - Feiertagsgesetz beachten

Amberg. Die Stadt erinnert an das Feiertagsgesetz: An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungen nur im ernsten Rahmen erlaubt, der Schutz gilt von zwei Uhr bis 24 Uhr, am Heiligen Abend ab 14 Uhr.

Amberg. Die Stadt erinnert an das Feiertagsgesetz: An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungen nur im ernsten Rahmen erlaubt, der Schutz gilt von zwei Uhr bis 24 Uhr, am Heiligen Abend ab 14 Uhr.
Symbolbild: Pixabay

Kurz notiert: Amberg - Feiertagsgesetz beachten

Die Stadt Amberg weist mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage auf die Einhaltung der Regelungen des Feiertagsgesetzes hin.

Regeln für die Stillen Tage

Das Feiertagsgesetz regelt, dass an den sogenannten „Stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt sind, wenn der ernste Charakter gewahrt bleibt. Trauer, Totengedenken und innere Einkehr stehen im Vordergrund.

Schutzzeiten und Ende von Feiern

Der Schutz der „Stillen Tage“ beginnt grundsätzlich um 2 Uhr und dauert bis 24 Uhr. Am Heiligen Abend startet die Schutzzeit bereits um 14 Uhr. Veranstalter müssen Veranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter entsprechen und am Vorabend begonnen haben, zum Beispiel Halloween-Partys, spätestens um 2 Uhr am darauffolgenden Tag beenden.

Termine bis Jahresende

In den kommenden Wochen gelten bis zum Jahresende folgende Tage als „Stille Tage“: Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 15. November, Buß- und Bettag am 18. November, Totensonntag am 22. November sowie der Heilige Abend am 24. Dezember ab 14 Uhr.

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