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Kurz notiert: Amberg - Stille Tage: Keine Unterhaltung

Amberg. Die Stadt erinnert vor Ostern an das Feiertagsgesetz und den Schutz der Stillen Tage. Am Karfreitag gilt in Gaststätten ein Musikverbot.

Amberg. Die Stadt erinnert vor Ostern an das Feiertagsgesetz und den Schutz der Stillen Tage. Am Karfreitag gilt in Gaststätten ein Musikverbot.
Symbolbild: Pixabay

Kurz notiert: Amberg - Stille Tage: Keine Unterhaltung

Die Stadt Amberg erinnert mit Blick auf das Osterfest an die Einhaltung des Feiertagsgesetzes. An den sogenannten stillen Tagen stehen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund.

Regeln für Veranstaltungen

Veranstalter dürfen an den stillen Tagen nur öffentliche Unterhaltungsangebote machen, wenn sie den ernsten Charakter wahren.

Schutzzeiten an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag

Der Schutz beginnt am Gründonnerstag um 2 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag um 0 Uhr und dauert jeweils bis 24 Uhr. Veranstalter, die am Vorabend beginnen, beenden Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter nicht entsprechen, spätestens um 0 bzw. 2 Uhr am darauffolgenden Tag.

Musikverbot am Karfreitag

Betreiber von Räumen mit Schankbetrieb sowie Betrieben nach dem Gaststättengesetz spielen am Karfreitag ausnahmslos keine Musik, unabhängig davon, ob an diesem Tag ein Schankbetrieb stattfindet. Livemusik und Musik aus Geräten fallen gleichermaßen darunter.

Termine 2026

Stille Tage sind der Gründonnerstag am 2. April 2026, der Karfreitag am 3. April 2026 und der Karsamstag am 4. April 2026.

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