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Baumesse „Mein Zuhause“ Weiden
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Kurz notiert: Amberg-Sulzbach - Schulwegkosten: Antrag bis 31.10.

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert: Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der elften Klasse sowie für Berufsschüler in Teilzeit für das Schuljahr 2025/2026 sind bis 31. Oktober 2026 einzureichen.

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert: Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der elften Klasse sowie für Berufsschüler in Teilzeit für das Schuljahr 2025/2026 sind bis 31. Oktober 2026 einzureichen.
Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert: Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der elften Klasse sowie für Berufsschüler in Teilzeit für das Schuljahr 2025/2026 sind bis 31. Oktober 2026 einzureichen.

Kurz notiert: Amberg-Sulzbach - Schulwegkosten: Antrag bis 31.10.

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist auf die gesetzliche Ausschlussfrist zur Erstattung von Schulwegkosten hin. Betroffen sind Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform.

Frist für Anträge zum Schuljahr 2025/2026

Anträge für das vergangene Schuljahr 2025/2026 müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 eingehen. Antragstellerinnen und Antragsteller reichen die Unterlagen beim Landratsamt Amberg-Sulzbach ein.

Einreichung am Schloßgraben 3 in Amberg

Die Behörde nimmt Anträge an der Anschrift Schloßgraben 3, 92224 Amberg, entgegen.

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