Kurz notiert: Neumarkt - Sperrfrist verschoben

Kurz notiert: Neumarkt - Sperrfrist verschoben
Landwirte in der Oberpfalz müssen die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau später einstellen. In diesem Jahr gilt die um 14 Tage verschobene Sperrfrist vom 15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027. Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Komposten fällt nicht unter diese Regelung.
Sperrfrist in der Oberpfalz: 15. November 2026 bis 14. Februar 2027
Unabhängig von der Sperrfrist verbieten die Vorgaben die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff und Phosphat, wenn der Boden nicht aufnahmefähig ist. Überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Flächen bleiben daher tabu.
Kontakt für Rückfragen in den Landkreisen
Für den Landkreis Neumarkt erhalten Betriebe Auskunft unter 09181 4508-0. Im Landkreis Amberg-Sulzbach informiert die zuständige Stelle unter 09621 6024-0.
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