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Kurz notiert: Schwandorf - Wählerverzeichnis Kommunalwahl 2026

Schwandorf. Ab 16. Februar 2026 liegt das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl im Rathaus aus; Einspruch bis 20. Februar 2026, zwölf Uhr.

Schwandorf. Ab 16. Februar 2026 liegt das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl im Rathaus aus; Einspruch bis 20. Februar 2026, zwölf Uhr.
Symbolbild: Pixabay

Kurz notiert: Schwandorf - Wählerverzeichnis Kommunalwahl 2026

Die Stadt Schwandorf hat das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 angelegt und die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verschickt. Bürgerinnen und Bürger können das Verzeichnis von Montag, 16. Februar 2026, bis Freitag, 20. Februar 2026, während der Öffnungszeiten im Briefwahlbüro des Rathauses Schwandorf (Spitalgarten 1, Zimmer E 23) in digitaler Form einsehen.

Einspruch bis 20. Februar möglich

Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann bis Freitag, 20. Februar 2026, 12 Uhr, beim Wahlamt Einspruch einlegen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Montag bis Mittwoch öffnet das Briefwahlbüro von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 16 Uhr. Donnerstag gelten 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr. Freitag ist von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.

Hinweis zum Rathausbetrieb

Am Mittwochnachmittag öffnet nur das Briefwahlbüro. Andere Dienstleistungen des Rathauses bietet die Stadt in dieser Zeit nicht an.

Kontakt

Das Briefwahlbüro erreicht man telefonisch unter 09431/45-318 und 09431/45-319 sowie per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de. Anfragen an das Wahlamt gehen per E-Mail an wahlamt@schwandorf.de.

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