Landratsamt und Wertstoffhöfe in Amberg-Sulzbach über Feiertage geschlossen

Landratsamt und Wertstoffhöfe in Amberg-Sulzbach über Feiertage geschlossen
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass das Landratsamt und sämtliche Außenstellen über Weihnachten und Neujahr geschlossen sind. Konkret findet an folgenden Tagen kein Parteiverkehr statt: Mittwoch, 24. Dezember 2025 (Heiligabend), Donnerstag, 25. Dezember 2025 (1. Weihnachtsfeiertag) und Freitag, 26. Dezember 2025 (2. Weihnachtsfeiertag).
Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen
Am Montag, 29. Dezember 2025, und Dienstag, 30. Dezember 2025, sind die Mitarbeiter des Landratsamtes wie gewohnt erreichbar.
Schließzeiten zum Jahreswechsel
Über den Jahreswechsel sind das Landratsamt und sämtliche Außenstellen geschlossen. So findet an folgenden Tagen kein Parteiverkehr statt: Mittwoch, 31. Dezember 2025 (Silvester), Donnerstag, 1. Januar 2026 (Neujahr) und Freitag, 2. Januar 2026.
Ausgenommen von den Schließzeiten sind das Gesundheitsamt Amberg-Sulzbach, das eine Mindestbesetzung sicherzustellen hat, sowie Rufbereitschaften und der Winterdienst.
Kontaktmöglichkeiten ab 5. Januar
Die Mitarbeiter des Landratsamtes sind regulär ab Montag, 5. Januar 2026, ab 8 Uhr wieder persönlich, telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Regelung für Wertstoffhöfe
Auch die Wertstoffhöfe im Landkreis Amberg-Sulzbach sind an Weihnachten, Silvester und Neujahr geschlossen.
Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass am Mittwoch, 24. Dezember 2025, und an den Weihnachtsfeiertagen, 25. und 26. Dezember 2025, die Wertstoffhöfe im Landkreis geschlossen bleiben.
Auch am Mittwoch, 31. Dezember 2025 (Silvester), Donnerstag, 1. Januar 2026 (Neujahr), sowie am Freitag, 2. Januar 2026, bleiben die Wertstoffhöfe im Landkreis geschlossen.
Am Samstag, 3. Januar 2026, ist regulärer Betrieb auf den Wertstoffhöfen im Landkreis.




