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Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten für zwei ganz besondere Ehrenamtliche

Weiden. Gestern wurden zwei verdiente Bürger für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Oberbürgermeister Jens Meyer überreichte im Neuen Rathaus die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten an Alma Schmidkonz und Dieter Hirsch.

Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten für zwei ganz besondere Ehrenamtliche

Foto: Pressestelle Stadt Weiden

“Sie beide sind leuchtende Beispiele dafür, wie ehrenamtliches Engagement unsere Stadt bereichert”, lobte Jens Meyer die Geehrten für ihren Einsatz zugunsten der Allgemeinheit.

Seit 1996 engagiert sich Alma Schmidkonz ehrenamtlich für den Caritas-Kreisverband Weiden-Neustadt. Mit ihrer Initiative und Leidenschaft baute sie die Kleiderkammer auf und machte diese zu einer bedeutenden Anlaufstelle für Menschen in Not. Dort erhalten Bedürftige mit geringem Einkommen Kleidung, Schuhe und kleine Haushaltsgegenstände. Dank ihres unermüdlichen Einsatzes konnte vielen Menschen geholfen werden.

Foto: Pressestelle Stadt Weiden
Foto: Pressestelle Stadt Weiden

Dieter Hirsch ist seit 1978 aktives Mitglied der Soldatenkameradschaft Technische Truppen Weiden. In über 40 Jahren hat er verschiedene Ämter bekleidet und sich durch seinen Ideenreichtum und seinen Einsatz für den Verein unentbehrlich gemacht. Er wird als “prägende Stütze des Vereins” beschrieben, was seinen großen Einfluss auf den Erfolg der Vereinsveranstaltungen unterstreicht.

Mit der Verleihung dieser Ehrenzeichen betont die Stadt Weiden die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwesen und dankt den Empfängern stellvertretend für den Freistaat Bayern für ihren selbstlosen Einsatz.

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Die Auszeichnung wird seit 1994 verliehen und würdigt Personen, die sich durch aktive ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen außerordentlich verdient gemacht haben. Diese Anerkennung gilt insbesondere für Verdienste im örtlichen Bereich, die in der Regel über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren erbracht wurden.

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