10 Millionen Euro für Wasservorhaben in Amberg-Sulzbach

10 Millionen Euro für Wasservorhaben in Amberg-Sulzbach
Der Freistaat Bayern unterstützt die wasserwirtschaftlichen Vorhaben in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Neumarkt mit einer beträchtlichen Summe. Insgesamt werden zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon allein ein Drittel nach Vilseck fließen soll. Neun Kommunen im Landkreis Neumarkt profitieren sollen ebenfalls von den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) und könnten insgesamt rund 6,3 Millionen Euro erhalten. „Die RZWas ist ein absolutes Erfolgsprojekt“, erklärte der Landtagsabgeordnete Bernhard Heinisch. „Trotz finanziell angespannter Zeiten wollen wir als Staatsregierung die Förderung der Kommunen nahtlos fortsetzen. Für die kommenden Jahre besteht dann Planungssicherheit für die Kommunen bei den zentralen Zukunftsaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.“ Die neuen Förderungen sollen bereits im April ausgezahlt werden.
Fokus auf Wasserwirtschaft
Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) bilden das Rückgrat der staatlichen Unterstützung für kommunale Projekte in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums, so der Pressebericht. Über vier Jahre wurden Sanierungsarbeiten von mehr als 1.000 Kilometern Wasserleitung und etwa 600 Kilometern Abwasserkanälen unterstützt. Ebenso wurden Maßnahmen zum erstmaligen Bau von rund 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren gefördert, heißt es in der Pressemitteilung.
Neuerungen und Ausblick
Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien „RZWas 2025“ am 1. April 2025, die bis Ende Dezember 2028 gelten werden, möchte die Staatsregierung ein klares Zeichen für die kontinuierliche Unterstützung kommunaler Wasserwirtschaftsprojekte setzen. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung eines Fördertatbestands für die interkommunale Zusammenarbeit bei der Betriebsführung. Durch eine Anhebung der Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf 200 Euro pro Meter sowie die Deckelung der Förderung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten, soll ein klarer Anreiz geschaffen werden, diese essenziellen Infrastrukturen zu errichten. Zusätzliche Anpassungen in den Förderrichtlinien zielen darauf ab, die Auszahlungen zu beschleunigen. Ab 2025 wird der Fokus im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz auf Wasserversorgungsanlagen gelegt, was eine Steigerung der Zuwendungen im Härtefallförderrahmen ermöglicht. Dazu soll ebenfalls beitragen, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung der Schwerpunkt zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verändert wird. Dadurch könnten in diesem Bereich statt bisher 66 Millionen Euro im Jahr 2025 bis zu 99 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt werden. Erstmalig werden dieses Jahr auch Gemeinden in der Auszahlung vorgezogen, wenn sie Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG erhalten.
Mit der Fortführung der RZWas-Förderung eröffnen sich für die Kommunen in Bayern attraktive Möglichkeiten, ihre Gewässer nachhaltig und klimaresistent zu gestalten. Dies umfasst Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes, der Starkregenvorsorge und der ökologischen Aufwertung kommunaler Gewässer. Ab April 2025 wird auch eine Transparenzliste verfügbar sein, die einen Überblick über alle förderfähigen Auszahlungsanträge des Jahres bietet und somit die Planungssicherheit für die Kommunen weiter erhöht. Die Wasserwirtschaftsämter können dann Auskünfte zum Auszahlungszeitpunkt erteilen. Wenn Ende 2025 die Haushaltsmittelausstattung für die RZWas-Förderung im Jahr 2026 absehbar ist, wird die Transparenzliste für das Jahr 2026 herausgegeben.


