Appell an Briefwähler: Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden
Appell an Briefwähler: Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden
Bei der Stimmenauszählung werden nur Wahlbriefe berücksichtigt, die der Stadtverwaltung spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, informiert Pressesprecherin Christina Geiger. Wahlbriefe, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, bleiben bei der Stimmenauswertung außen vor.
Wahlbriefe können der Stadt über den Postweg zugehen. Die Versendung innerhalb Deutschlands erfolgt durch die Deutsche Post entgeltfrei. Allerdings ist gerade vor dem Wahltermin wegen der landesweit stattfindenden Wahl, der hohen Anzahl an Briefwählern und des Feiertags am Tag der Deutschen Einheit mit einer längeren Beförderungszeit zu rechnen.
Empfehlung: Direkt am Neuen Rathaus einwerfen
Daher empfiehlt sich in Zweifelsfällen ein persönlicher Einwurf des Wahlbriefes in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses. Die Briefkästen werden über das Wahlwochenende mehrmals täglich geleert.
Eine Abgabe des Wahlbriefes in den Urnenwahllokalen am Wahltag ist dagegen nicht möglich. Die dortigen Wahlvorstände dürfen aus rechtlichen Gründen keine Briefwahlunterlagen annehmen.


