VR Nopf
VR Nopf

Bayern beschließt modernes Ladenschlussgesetz

München/Amberg. Bayern erhält durch das verabschiedete neue Ladenschlussgesetz mehr Freiheit für Kommunen und verbesserte Nahversorgung, einschließlich 24/7 Öffnungszeiten für digitale Minisupermärkte bis 150 qm. Das Gesetz tritt am 1. August 2025 in Kraft, erhält die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr und sorgt für Flexibilität und Planungssicherheit.

München/Amberg. Bayern erhält durch das verabschiedete neue Ladenschlussgesetz mehr Freiheit für Kommunen und verbesserte Nahversorgung, einschließlich 24/7 Öffnungszeiten für digitale Minisupermärkte bis 150 qm. Das Gesetz tritt am 1. August 2025 in Kraft, erhält die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr und sorgt für Flexibilität und Planungssicherheit.
Symbolbild: Pixabay

Bayern beschließt modernes Ladenschlussgesetz

Der Bayerische Landtag hat ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet. Eines der Hauptmerkmale des neuen Gesetzes ist die Einführung einer Regelung, die es digitalen, personalfreien Kleinstsupermärkten erlaubt, rund um die Uhr geöffnet zu sein, sofern sie eine Verkaufsfläche von bis zu 150 Quadratmetern haben. Diese Änderung zielt darauf ab, die Nahversorgung vor allem in ländlichen Gebieten zu verbessern.

Laut dem Landtagsabgeordneten Bernhard Heinisch trage diese Neuerung dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und erhöhe gleichzeitig die Attraktivität eines Gebiets, ohne dass dadurch zusätzlicher Arbeitsdruck für Beschäftigte entstehe.

Weiterhin wird durch das Gesetz eine Verringerung der Bürokratie erreicht und den Kommunen mehr Flexibilität in Bezug auf Ladenöffnungszeiten gewährt. Sie können nun bis zu acht gemeindeweite und vier individuelle verkaufsoffene Einkaufsnächte pro Jahr festlegen. Diese Regelung soll die Planung von Veranstaltungen vereinfachen und die lokalen Wirtschaftskreisläufe stärken, so Heinisch in einer Pressemeldung.

Beibehaltung bewährter Elemente

Auch bewährte Regelungen wurden im neuen Ladenschlussgesetz berücksichtigt. So bleibt die Möglichkeit, am ersten Adventssonntag verkaufsoffene Veranstaltungen durchzuführen, bestehen. Dieser Tag wird von vielen Städten bereits erfolgreich für derartige Events genutzt. Für eine nahtlose Übergangszeit sorgt die Bestimmung, dass Genehmigungen, die von den Regierungen bereits erteilt wurden, bis Ende 2025 ihre Gültigkeit behalten. Dies soll allen Beteiligten Planungssicherheit bieten.

Das Ladenschlussgesetz tritt zum 1. August in Kraft und behält die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bei. Mit dieser Regelung wird laut Heinisch sichergestellt, dass sowohl der Sonn- und Feiertagsschutz als auch die Interessen der Familien und Beschäftigten gewahrt bleiben.

Zoigltermine
Zoigltermine
Taxi-Zentrale Weiden
Taxi-Zentrale Weiden