Mehr Kaufkraft durch 15 Euro Mindestlohn

Mehr Kaufkraft durch 15 Euro Mindestlohn
Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab, im Landkreis Tirschenreuth und in Weiden stehen Diskussionen um den Mindestlohn im Fokus. Rund 2.700 Menschen im Landkreis Neustadt, etwa 2.400 im Landkreis Tirschenreuth und etwa 2.500 in Weiden verdienen derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Diese Zahlen stammen aus dem Mindestlohn-Monitor, einer regionalen Lohndaten-Analyse des Pestel-Instituts im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Eine Anhebung des Mindestlohns
Die NGG Oberpfalz setzt sich entschieden für eine Anhebung des Mindestlohns ein. „Der Mindestlohn muss deutlich nach oben gehen“, sagt Rainer Reißfelder, Geschäftsführer der NGG Oberpfalz. Er verweist auf steigende Mieten und Preise, wodurch die „dünnen Portemonnaies“ der Bürger „dringend dicker werden“ müssen. Er kritisiert, dass gerade Mini-Jobber oftmals nur einen Niedriglohn erhalten. Es sei deshalb auch „richtig und wichtig“, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin einen Mindest-Stundenlohn von 15 Euro als Zielmarke gesetzt habe. Eine Erhöhung auf 15 Euro pro Stunde würde laut Reißfelder nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern auch der regionalen Wirtschaft zugutekommen.
Positive Auswirkungen auf die Kaufkraft
Eine mögliche Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro würde im Landkreis Neustadt an der Waldnaab circa 7.500 Menschen betreffen, im Landkreis Tirschenreuth ungefähr 6.300 Menschen und in Weiden etwa 7.800 Menschen. Das Pestel-Institut berechnet, dass dies im Landkreis Neustadt an der Waldnaab zu einer jährlichen Kaufkrafterhöhung von rund 4,9 Millionen Euro, im Landkreis Tirschenreuth zu etwa 4,1 Millionen Euro und in Weiden zu circa 5,3 Millionen Euro führen würde. „Das macht also auch volkswirtschaftlich richtig viel Sinn“, betont Reißfelder. Mehr Geld für Niedriglohnempfänger würde demnach fast eins zu eins in den Konsum fließen.
Die Rolle der Mindestlohnkommission
Nun richten sich die Blicke auf die Mindestlohnkommission. Diese soll laut Reißfelder die unterste Lohnkante entscheidend anheben. Wichtige Kriterien für die Anhebung seien nicht nur die allgemeine Tarifentwicklung, sondern auch die Kaufkraft des gesetzlichen Mindestlohns. Hier solle die 60-Prozent-Marke vom mittleren Bruttolohn erreicht werden. Reißfelder drängt auf eine schnelle Umsetzung: „Wer am unteren Lohn-Limit arbeitet, hat mehr Respekt verdient. Mehr Respekt bedeutet dabei vor allem aber auch mehr Lohn.“




