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Hohes Vogelgrippe-Risiko in der Region

Amberg-Sulzbach. Der Landkreis warnt vor einem erhöhten Risiko durch Vogelgrippe, weil der Vogelzug die Viren weiterträgt. Geflügelhalter sollen Biosicherheit prüfen und bei Auffälligkeiten den Tierarzt informieren.

Hohes Vogelgrippe-Risiko in der Region

Foto: Pixabay/klimkin

Das Veterinäramt Amberg-Sulzbach informiert über aktuelle Situation: Da aktuell der Vogelzug in Europa in vollem Gange ist, muss von einer weiteren Verbreitung von hochpathogenen Vogelgrippe-Viren (HPAIV) in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden, was das Risiko einer Infektion von gehaltenen Vögeln erhöhen kann. Insbesondere an Rast- und Überwinterungsplätzen von Wildvögeln kann es zu einem “crowding effect” und in der Folge zu einem Anstieg der Fallzahlen unter Wildvögeln kommen. Hinzu kommt, dass nun kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung ein Überdauern von HPAI-Viren in der Umwelt begünstigen.

Vogelzug erhöht Risiko: Vogelgrippe breitet sich unter Wildvögeln aus

Obwohl im Vergleich zu Norddeutschland in Bayern noch geringere Vogelgrippe-Fallzahlen bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbetrieben festzustellen sind, muss mit einer weiteren Verbreitung von HPAIV in der Wildvogelpopulation in ganz Bayern gerechnet werden.

Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird das Risiko für eine Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Hausgeflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.

LGL stuft HPAIV-Gefahr in Bayern als hoch ein

Um Hausgeflügelbestände vor einem HPAIV-Eintrag zu schützen, ist jeder Geflügelhalter rechtlich verpflichtet, präventive Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen oder, sofern bereits vorhanden, zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Vor allem ist auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten sowie das zuständige Veterinäramt zu informieren.

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