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Landkreis führt jetzt schon Kita-Testpflicht ein

Tirschenreuth. Bereits ab kommenden Dienstag können die Kleinen nur mehr dann die Betreuungseinrichtungen besuchen, wenn sie zwei Mal pro Woche einen Corona-Test absolviert haben.

Landkreis führt jetzt schon Kita-Testpflicht ein

Bild: Pixabay (Symbolbild)

Ab Dienstag, 14. Dezember, dürfen Kinder im Landkreis Tirschenreuth nur noch in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen gebracht werden, wenn an zwei verschiedenen Tagen pro Woche ein Corona-Test gemacht wurde.

Das Landratsamt Tirschenreuth führt diese Regelung mit einer Allgemeinverfügung im Vorgriff auf die bereits beschlossene bayernweite Regelung ab 10. Januar 2022 ein, da in letzter Zeit immer wieder positive Fälle in Kitas auftraten und dadurch oft ganze Gruppen in Quarantäne mussten. Ab 10. Januar sind dann, nach den Vorgaben des bayerischen Kabinetts, drei Tests pro Woche zu machen.

Beteiligte begrüßen die vorzeitige Testpflicht

Landrat Roland Grillmeier hatte eine solche Allgemeinverfügung bereits angekündigt, man befasst sich bereits seit einigen Wochen intensiv mit dem Thema. Im Vorfeld sind haben sich die Städte und Gemeinden, der Kreisjugendamt, die Kitas und das Gesundheitsamt abgestimmt. Die meisten Beteiligten begrüßen aufgrund der aktuellen Lage die vorzeitige Einführung der Testpflicht.

Grillmeier: „Wir haben in dieser Pandemie schon vieles erlebt, deshalb möchten wir im Landkreis Tirschenreuth auf die aktuell hohen Corona-Fallzahlen in den Kitas reagieren und so für einen zusätzlichen Schutzmechanismus sorgen. Niemand möchte sich kurz vor Weihnachten mit Corona infizieren oder zu Weihnachten in Quarantäne sitzen“.

Test-Bestätigung durch die Eltern notwendig

Die Eltern müssen ab Dienstag der Einrichtung schriftlich bestätigen, dass sie ihr Kind maximal 24 Sunden vor Betreuungsbeginn negativ getestet haben oder einen Testnachweis einer Teststelle vorlegen. Eltern erhalten in den Einrichtungen entsprechende Berechtigungsscheine zum kostenlosen Abholen der Schnelltests in Apotheken und eine Musterbescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

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