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ADAC Nordbayern:  Das ist im Falle eines Staus erlaubt 

Nordoberpfalz. Sommerhitze und Urlaubsverkehr machen Staus zur Nervenprobe. Der ADAC Nordbayern erklärt, was im Auto erlaubt ist und was nicht – von Rettungsgasse über Rechtsüberholen bis Standstreifen und Handy am Steuer.

Nordoberpfalz. Sommerhitze und Urlaubsverkehr machen Staus zur Nervenprobe. Der ADAC Nordbayern erklärt, was im Auto erlaubt ist und was nicht – von Rettungsgasse über Rechtsüberholen bis Standstreifen und Handy am Steuer.
Foto: Adobe Stock / Ronald Rampsch

ADAC Nordbayern:  Das ist im Falle eines Staus erlaubt 

Gerade im Sommer sorgen Sonne und Urlaubsverkehr für anstrengende Autobahnaufenthalte. Der ADAC Nordbayern verrät, was für Betroffene im Stau erlaubt ist und welche Aspekte verboten sind.

Aussteigen im Stau: Was ist erlaubt?

Das Aussteigen auf der Autobahn ist laut der Straßenverkehrsordnung nur gestattet, wenn eine Unfallstelle gesichert werden muss. Sollten Betroffene jedoch zu sehr unter der Hitze im Auto oder beispielsweise Übelkeit leiden, drückt die Polizei in den meisten Fällen ein Auge zu. Aber auch dann gilt: keine ausgiebigen Spaziergänge auf der Autobahn unternehmen, sondern immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben! Am wichtigsten ist jedoch, dass im Falle eines Unfalls die Rettungskräfte nicht bei ihrer Arbeit behindert werden.

Rettungsgasse: Pflicht bei stockendem Verkehr

Auch das Thema „Rettungsgasse“ spielt in diesem Kontext weiterhin eine große Rolle. Bereits bei stockendem Verkehr muss diese von den Autofahrenden gebildet werden. Wer diese Regelung nicht einhält, muss mit Bußgeldern von 200 bis 320 Euro rechnen.

Rechts überholen: Nur unter engen Voraussetzungen

Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Wenden und Rückwärtsfahren sind tabu

Rückwärtsfahren oder ein Wendemanöver ist auf der Autobahn immer verboten. Die Ausnahme: Die Polizei fordert die Autofahrer bei länger andauernden Vollsperrungen dazu auf, den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Wer jedoch auf eigene Faust in die falsche Richtung fährt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Standstreifen nur für Pannenfahrzeuge

Auch während eines Staus ist der Standstreifen für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer diesen dennoch benutzt, um möglichst schnell den nächsten Rasthof oder die nächste Abfahrt zu erreichen, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme – wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Übrigens: Das grundlose Anhalten auf dem Standstreifen ist ebenfalls verboten.

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Smartphone im Stau: Diese Regeln gelten

Wer keine Freisprechanlage im Auto hat, sollte auch im Stau auf Telefonieren und Tippen auf dem Smartphone verzichten. Ist der Motor abgeschaltet, darf das Gerät aber benutzt werden. Die Folgen für die Missachtung dieser Vorschrift: ein Bußgeld von 100 bis 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Motorräder: Durchschlängeln ist verboten

Häufig schlängeln sich Motorradfahrende während eines Staus durch die wartenden Autos. Aber Vorsicht: Das ist unzulässiges Rechtsüberholen und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Bei einer unerlaubten Nutzung der Rettungsgasse sind die Strafen noch höher – mindestens 240 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat!

Reißverschlussverfahren an Engstellen

Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. In der Praxis wird diese Vorschrift oft als Vordrängeln missverstanden, sie soll aber den Verkehr am Laufen halten und für eine möglichst reibungslose Weiterfahrt sorgen.

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