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Kurz notiert: Amberg-Sulzbach - Schulwegkosten-Erstattung

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert, dass Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der elften Klasse an weiterführenden Schulen und Teilzeit-Berufsschulen bis 31. Oktober 2026 eingereicht werden müssen.

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert, dass Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der elften Klasse an weiterführenden Schulen und Teilzeit-Berufsschulen bis 31. Oktober 2026 eingereicht werden müssen.
Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert, dass Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der elften Klasse an weiterführenden Schulen und Teilzeit-Berufsschulen bis 31. Oktober 2026 eingereicht werden müssen.

Kurz notiert: Amberg-Sulzbach - Schulwegkosten-Erstattung

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist auf die gesetzliche Ausschlussfrist zur Erstattung von Schulwegkosten hin. Außerdem informiert die Behörde über das Verfahren für das vergangene Schuljahr 2025/2026.

Geltungsbereich

Die Regelung richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform.

Frist und Abgabeort

Betroffene reichen die Anträge bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, ein.

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