Änderung der Einbahnstraßenregelung für Radfahrer im Stadtgebiet Sulzbach-Rosenberg
Änderung der Einbahnstraßenregelung für Radfahrer im Stadtgebiet Sulzbach-Rosenberg
In Sulzbach-Rosenberg gibt es eine wichtige Neuerung für alle Radfahrer und Autofahrer: Die Einbahnstraßenregelung ist geändert worden. Um die Sicherheit zu erhöhen und den Radverkehr zu fördern, hat die Stadt entschieden, Radfahrern das Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung zu erlauben.
Neubeschilderung ermöglicht Radverkehr in beiden Richtungen
Die Umsetzung dieser Regel erfolgt durch die Anbringung neuer Verkehrsschilder. Unter dem bekannten Einbahnstraßenschild findet man jetzt ein Zusatzzeichen, das darauf hinweist, dass “Radfahrer von links und rechts kreuzen” können. Zusätzlich wird unter dem Zeichen, das die Einfahrt für Autos verbietet, das Schild “Radfahrer frei” angebracht. Das bedeutet konkret: Radfahrer dürfen nun auch entgegen der ursprünglich vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Wichtig dabei ist, dass Radfahrende, wenn sie entgegen der Einbahnstraße fahren, auf den von rechts kommenden Verkehr achten und diesen bevorrechtigen müssen. Die gleiche Regel gilt auch für die Autofahrer, die nun mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen müssen.
Betroffene Straßen und Appell zur Rücksichtnahme
Die Neuregelung betrifft zunächst die Vollmarstraße, den Schelmesgraben, die Franz-Fischer-Straße und die Schlesierstraße. Bald wird sie auch auf “An der Point” und die Hans-Böckler-Straße ausgeweitet. Um auf die geänderte Verkehrssituation aufmerksam zu machen, wurden Warnschilder aufgestellt. Damit alles reibungslos verläuft, appelliert die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg an die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.


