Aus Weiden zum Dschihad aufgerufen: IS-Anhänger (23) vor Amtsgericht

Aus Weiden zum Dschihad aufgerufen: IS-Anhänger (23) vor Amtsgericht
Der 23-Jährige deutscher Staatsangehörigkeit rief im Dezember 2024 aus der väterlichen Wohnung in Weiden zum Dschihad (Heiligen Krieg) und Märtyrertod auf. Der Liedtext lautete: “Unser Blut wird für Allah fließen und der Baum des starken Glaubens wird damit bewässert.” Außerdem: “Es scheint, als hätten die Jungfrauen gerufen und gesagt: Komm, mein Geliebter, zur Ruhe.”
Der Telegram-Post fiel beim BKA auf, das den Hinweis an die Kriminalpolizei Weiden weitergab. Zu diesem Zeitpunkt lebte der 23-Jährige nahe Frankfurt. Bei der Wohnungsdurchsuchung im September 2025 stieß die Kripo auf ein Messer mit 14 Zentimetern Klingenlänge – ein Verstoß gegen das Waffengesetz, da ihm die Stadt Weiden schon 2022 jeden Waffenbesitz untersagt hat.
Der Angeklagte kam wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, weil Hinweise auf eine geplante Ausreise nach Ägypten vorlagen. Vor Amtsrichter Matthias Biehler bezeichnet er die Dschihad-Songs als „unachtsam und unüberlegt“. Seine Erklärung: „Ich bin der arabischen Sprache nicht mächtig.“
Schon mit 14 Jahren Hinrichtungen gepostet
Bei der Kripo Weiden schrillten die Alarmglocken: Der 23-Jährige ist amtsbekannt. 2016 postete er als 14-Jähriger ein Video des IS-Medienbüros Raqqa. Titel: „You must fight them.“ Darin werden Handlungsanweisungen für Messerangriffe gezeigt. Vorgeführt an einer lebenden Person, die am Ende enthauptet wird. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Sprengstoffherstellung. In einer herkömmlichen Haushaltsküche wird Schritt für Schritt eine Splitterbombe mit elektrischem Zünder gebaut.
2020 postete der Angeklagte vermummte Kämpfer mit IS-Flagge. Dazu den Text: “Mein Tag ist gekommen, an dem ich mein Blut auf Allahs Weg geben will. Mit Allahs Erlaubnis werde ich in die Kugeln reinrennen und viele von diesen dreckigen Ungläubigen mitnehmen.” 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Weiden zu einer Jugendstrafe (1 Jahr 3 Monate) für ein IS-Video, das die schrittweise Hinrichtung von Männern durch Ertrinken zeigt.
Anwältin erklärt Gründe für Radikalisierung
Seine Verteidigerin Andrea Groß-Bölting erklärt die Radikalisierung über das Internet. Junge Männer würden beim IS „plötzlich etwas gelten“. Der Angeklagte wuchs unter schwierigen Verhältnissen auf (kranke Mutter, gewalttätiger Vater). Er war Schulversager und brach etliche Ausbildungen ab. „Irgendwann hat er die Religion für sich entdeckt. Er fühlte sich endlich gesehen“, sagt die Anwältin aus Wuppertal, die seit Jahren IS-Anhänger verteidigt.
Richter Biehler erkundigt sich, ob noch Kontakt zu salafistischen Kreisen besteht. Der Angeklagte nennt seine Bekannten „normale Glaubensschüler“ mit Familie und Arbeit. Die Haft habe ihn „umdenken lassen“. „Ich distanziere mich vom IS.“ Er wolle seinen Schulabschluss nachholen und sich Arbeit suchen. Mit seiner ebenfalls gläubigen Frau wolle er Familie gründen. Es ist schon die zweite Frau, die er nach islamischen Ritus geheiratet hat. Zunächst ziehe er wieder beim Vater in Weiden ein.
Zweifel an Ablösung vom IS
Der Vater, aus dem Kosovo stammend, ist Moslem, aber nur auf dem Papier. Das habe in der Vergangenheit zu Konflikten geführt. „Er sieht das, was ich praktiziere, als radikal an“, sagt der Angeklagte. Am Ende bleiben Zweifel, ob der 23-Jährige wirklich geläutert ist. Aus der U-Haft in der JVA Frankfurt liegt laut Staatsanwältin der Hinweis vor, wonach der Angeklagte Mithäftlinge für den „Heiligen Krieg“ gewinnen wollte.
Trotzdem plädiert die Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft München auf 2 Jahre Haft auf Bewährung. Sie diktiert einen Katalog an Auflagen, die großteils in das Urteil einfließen (siehe Infobox). Unter anderem darf der 23-Jährige „keine Szene-Anlaufstellen“ aufsuchen, darunter das Islamische Zentrum in der Bürgermeister-Prechtl-Straße in Weiden.
Sofort elektronische Fußfesseln angelegt
Unmittelbar nach der Verhandlung kommt der 23-Jährige auf freien Fuß. Allerdings werden ihm noch im Gerichtssaal sofort elektronische Fußfesseln angelegt. Basis dafür sind richterliche Beschlüsse aus Frankfurt, beantragt vom LKA Hessen. Ausführende sind Beamte der KPIZ Regensburg (Kriminalpolizei für Zentralaufgaben) aus Regensburg.
Problem dabei: Wenn der Wohnsitz wieder nach Weiden verlegt wird, müssen diese Fußfesseln ab. Die Fußfessel-Überwachung ist nach bayerischem Recht nicht zulässig. In Hessen läuft ein Pilotprojekt. Die Staatsanwältin warnt den jungen Mann: “Die bayerische Polizei wird das hier anders überwachen müssen. Aber sie wird es mitkriegen.”
Ich hoffe, dass das wirklich hilft, dass Sie sich vom IS lossagen. Es kann ja jeder seinen Glauben haben, das steht Ihnen frei. Aber Sie müssen auch Andersgläubigen ihren Frieden lassen.
Richter Matthias Biehler
Das Urteil – mit etlichen Bewährungsauflagen
Das Amtsgericht Weiden verhängt 1 Jahr und 8 Monate Freiheitstrafe wegen Zuwiderhandlung gegen Verbote gegen das Vereinsgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz und Betrug, ausgesetzt zur Bewährung. Dazu werden mehrere Weisungen erteilt:
- Der 23-Jährige darf sich nicht mehr in das Islamische Zentrum in der Bürgermeister-Prechtl-Straße in Weiden begeben. Tabu sind für ihn zudem die As-Salam-Moschee in Schwandorf sowie drei weitere „salafistische Szene-Anlaufstellen“ im süddeutschen Raum.
- Er darf mehrere namentlich benannte Bekannte aus der islamistischen/salafistischen Szene nicht mehr kontaktieren.
- Die Bewährungszeit beträgt 5 Jahre, begleitet von einem Bewährungshelfer.
- Jeder Wohnsitzwechsel muss gemeldet werden.
- Einmal im Monat muss er sich bei der KPIZ in Regensburg zu einem polizeilichen Präventivgespräch melden
- Er muss einmal monatlich die Beratung der De-Radikalisierungsstelle “Violence Prevention Network“ wahrnehmen (wie schon seit 2022).
- Der Richter verzichtete auf die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft München, wonach sich der Angeklagte zweimal pro Woche bei der Polizeiinspektion Weiden melden müsste. Es entfiel auch die gewünschte Bedingung, wonach er binnen 48 Stunden Kontakt zu hessischen Behörden aufnehmen muss, sollte er zurückkehren.







