Bundespolizei sichert zwölf Kilogramm verbotene Pyrotechnik in Waldsassen

Bundespolizei sichert zwölf Kilogramm verbotene Pyrotechnik in Waldsassen
Bei Grenzkontrollen in Waldsassen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Samstag insgesamt zwölf Kilogramm nicht erlaubte Pyrotechnik der Kategorie F4 sichergestellt. Die Beamten kontrollierten ein Auto, das aus Tschechien einreiste, und entdeckten die Feuerwerkskörper bei der Überprüfung des Fahrzeugs. Gegen die beiden Insassen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Fundmengen, Zuordnung und Angaben der Beschuldigten
Beamte kontrollierten die beiden 23 und 27 Jahre alten Niederländer bei der Einreise und fragten nach mitgeführten erlaubnispflichtigen oder verbotenen Gegenständen. Auf die Frage gab der 23-Jährige an, Feuerwerkskörper im Fahrzeug zu transportieren, und die Männer räumten Besitz sowie die Einfuhr der Pyrotechnik nach Deutschland ein. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten mehrere Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die dem 23-Jährigen mit einem Bruttogewicht von rund 3,8 Kilogramm und einer Nettoexplosivmasse von etwa 2,5 Kilogramm zugeordnet wurden. Für den 27-jährigen Mitfahrer ordneten sie Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von rund 8,2 Kilogramm zu, die eine Nettoexplosivmasse von etwa 5,2 Kilogramm aufwiesen. Beide Männer konnten keine erforderliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis vorweisen, weshalb die Ermittlungen eingeleitet wurden.
Insgesamt handelte es sich um rund zwölf Kilogramm Pyrotechnik der Kategorie F4 mit einer Nettoexplosivmasse von etwa 7,7 Kilogramm, die die Beamten sicherstellten. Die Bundespolizei leitete gegen beide Männer Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor dem Hintergrund der Sicherstellung erklärte die Bundespolizei: „Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor dem unerlaubten Erwerb und der Einfuhr leistungsstarker Feuerwerkskörper aus dem Ausland. Pyrotechnik der Kategorie F4 gehört nicht in die Hände von Privatpersonen ohne entsprechende Fachkunde und Erlaubnis. Bei unsachgemäßer Lagerung, Beförderung oder Verwendung besteht eine erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit und für unbeteiligte Personen.“
Wenn Du OberpfalzECHO als bevorzugte Quelle hinterlegst, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Dich auf.
Füge jetzt OberpfalzECHO Deinen Quellen hinzu!


