Champagner-Prozess: Angeklagter aus den Niederlanden an Krebs erkrankt

Champagner-Prozess: Angeklagter aus den Niederlanden an Krebs erkrankt
Wie Landgerichtssprecher Florian Bauer bestätigt, hat der Niederländer Theo G. eine Krebsdiagnose erhalten. Im Februar 2026 war er aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seither reist er aus den Niederlanden zu den weiteren Prozesstagen an. Im Heimatland kam es offenbar kürzlich zu Untersuchungen.
Wie die Verteidigung am letzten Prozesstag informierte, ist bei dem 46-Jährigen ein bösartiger Tumor festgestellt worden, der bereits in andere Organe metastasiert hat. Die Prognosen reichen von wenigen Monaten Lebenserwartung, sollte er sich nicht behandeln lassen, bis zu zweieinhalb Jahren, wenn eine Behandlung anschlägt.
Prozess wird „so straff wie möglich“ fortgeführt
Letzte Woche war Anwältin Sarah Stolle vor Ort, sie vertrat die verhinderten Verteidiger Alexander Stevens und Philip Müller. Sarah Stolle bat darum, dass die Verhandlung ohne den Angeklagten weitergeführt wird. Diesem Wunsch konnte Vorsitzender Richter Peter Werner nicht nachkommen. Er sagte aber zu, die restlichen Verhandlungstage „so straff wie möglich“ zu gestalten.
Viel steht nicht mehr aus. Für Freitag, 24. April, 9 Uhr, ist erneut der wackelige Hauptbelastungszeuge Jacek G. geladen. Er soll wieder per Video aus einem Gericht in einem Heimatort in Polen vernommen werden. Wenn er denn antritt: Jacek G. hat bereits im Vorfeld mitgeteilt, kein Interesse an einer weiteren Aussage zu haben. Seine letzte Stellungnahme musste im Februar nach mehreren Stunden abgebrochen werden, weil das polnische Gericht am Freitagnachmittag schließen wollte.
Gericht: „Kein dringender Tatverdacht mehr“
Aber ohnehin: Jacek G. hat die Strafkammer nicht überzeugt. In Folge der Aussage hob das Gericht den Haftbefehl gegen Theo T. auf. Begründung: Nach der bisherigen Beweisaufnahme liege kein dringender Verdacht mehr vor. Es bestünden erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des einzigen Belastungszeugen Jacek G.
Damit ist es nach aktuell 19 Verhandlungstagen durchaus möglich, dass in diesem Prozess kein Schuldiger am Tod und der Vergiftung von Restaurant-Gästen aus Weiden verurteilt werden kann.
Das steckt hinter dem Champagner-Prozess
Die Vorgeschichte kompakt erklärt: Im Februar 2022 starb in Weiden ein Restaurantbesucher, sieben weitere wurden vergiftet. Sie hatten flüssiges MDMA getrunken, das in eine Champagnerflasche gefüllt war. Die Flasche war Tarnung für den Drogenhandel. Sie geriet versehentlich in den Verkauf und über den Internethandel nach Weiden.
Die Spur der Flasche konnte in ein Lager im niederländischen Arnheim zurückverfolgt werden. Der Hauptbelastungszeuge Jacek G. hat dort gearbeitet. Er benannte Theo G., Eisdielen- und Cannabis-Shop-Betreiber, als Besitzer der Flaschen. Theo G. hatte in dem Lager zeitweise Equipment für Musikfestivals eingelagert.
Anderthalb Jahre saß der Niederländer in Untersuchungshaft. Als Nebenkläger treten im Prozess Opfer auf, die schwerste Vergiftungen erlitten und teils berufsunfähig sind. Darunter ist eine Krankenschwester, die zufällig am Nebentisch saß und höflichkeitshalber ein angebotenes Glas nahm und daran nippte.
Als weitere Verhandlungstage sind der Montag, 27. April, und Dienstag, 28. April, vorgesehen. Sollten keine Anträge aus den Reihen der Verteidiger oder Nebenklagevertreter kommen, könnte plädiert werden. Danach wird ein Urteil verkündet.




