Champagner-Prozess: Angeklagter bleibt (zunächst) in Haft - Zollfahnder als Zeugen

Champagner-Prozess: Angeklagter bleibt (zunächst) in Haft - Zollfahnder als Zeugen
Seine Anwälte hatten Antrag auf Haftprüfung gestellt, über den am Donnerstagnachmittag in nichtöffentlicher Sitzung beraten wurde. Am Ende gab es keine Entscheidung. Das Gericht will innerhalb einer Woche schriftlich entscheiden. Um 15.13 Uhr verließ der Angeklagte in den gewohnten Fußfesseln das Justizgebäude in Richtung JVA Amberg, begleitet von Vorführbeamten der PI Amberg.
Theo G. (46) sitzt seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft in der Oberpfalz. Dem niederländischen Festival-Veranstalter wird vorgeworfen, der ursprüngliche Besitzer der Flasche gewesen zu sein, die MDMA statt Champagner enthielt. Sie geriet durch einen Diebstahl versehentlich in die Gastronomie. Die Drei-Liter-Flasche „Moet & Chandon“ wurde im Februar 2022 im Restaurant „La Vita“ in Weiden geöffnet. Ein Gast starb, sieben erlitten Vergiftungen.
Die Ermittlungen übernahm zunächst die Kriminalpolizei Weiden, dann – als klar war, dass es sich um ein internationales Drogendelikt handelt – das Zollfahndungsamt München mit Dienstsitz in Weiden. Das Team bestand am Ende aus vier Ermittlern, die eng mit den Kollegen in den Niederlanden, Belgien und Polen zusammenarbeiteten.
Zollfahndern gelingt Ermittlungserfolg
Am Donnerstag schildert einer der federführenden Zollfahnder (50) den Verlauf der Ermittlungen. Der Eindruck unterm Strich: Natürlich war es eine außerordentliche Leistung der Ermittler des Zollfahndungsamtes und der Staatsanwaltschaft, den Ursprung der todbringenden Flasche Champagner zu ermitteln. Die Fahndern hangelten sich von Verdächtigen zu Verdächtigen. Alle stammen aus dem Umfeld einer Lagerhalle in Arnheim, einer Art „Hotspot“ der Drogenkriminalität.
Aber: Ob die Ermittlungsergebnisse letztlich für eine Verurteilung des angeklagten Niederländers Theo G. reichen, ist fraglich. Keiner der Zeugen ist sonderlich seriös; jeder will womöglich die eigene Haut retten. Hier setzt die Kritik der Verteidiger an: Auf der Anklagebank sitze möglicherweise der falsche Mann. Die belastenden Momente gegenüber Theo G. reichen den Anwälten Philip Müller und Alexander Stevens nicht aus.
„Mehr als den Polen haben Sie nicht!“, wirft Verteidiger Stevens dem Staatsanwalt im Verfahren, Christoph-Alexander May, am Donnerstag gegen Mittag an den Kopf. Hinter den Beteiligten liegen da schon mehrere Stunden, in denen der Zollfahnder den Ermittlungsverlauf schilderte.
Devise: Folge dem Weg der Flasche
Anfangs hatte man im Endeffekt nur die Flasche. Eine Drei-Liter-Flasche „Moet & Chancon Imperial Ice“, gefüllt mit hochkonzentriertem, verflüssigtem MDMA. Die Ermittler verfolgten zwei Ansätze: Zum einen die Lieferkette rückwärts, die beim Käufer im Altlandkreis Vohenstrauß begann. Sie führte über einen Zwischenhändler in die Niederlande zum ursprünglichen Verkäufer: dem Verwalter des Lagers „Multi-Storage“ in Arnheim.
Der zweite Ansatz führte zum Hersteller „Moet & Chancon“ selbst. Die Chargennummer der Flasche brachte sie zu einem Weinhändler in Belgien, der die Flasche 2018 an einen inzwischen verstorbenen Niederländer verkauft hatte. Kurz: Diese Spur führte ins Leere.
Jede Menge Verdächtige
Blieb das Lager „Multi-Storage“. Grob zusammengefasst: Der Lagerverwalter Patrick B. gab zu, die Flaschen aus einer Miet-Box gestohlen zu haben, weil diese dort illegal lagerten. Nach seiner Auskunft wurden diese Lagerboxen von zwei polnischen Brüdern benutzt. Auch diese beiden bekamen Besuch von der Polizei: einer in Polen, einer in den Niederlanden.
Der Pole Jacek G., der in den Niederlanden lebte, wurde schließlich zum Kronzeugen des Verfahrens. Jacek G. belastete in seinen Vernehmungen in Weiden seinen Bekannten Theo G.: Dem 46-Jährigen gehörten die Flaschen. Dieser habe ihm 2019 – bei einem Tee auf der Couch – selbst vom Diebstahl seines Champagners erzählt. Und auch beklagt, dass ihm damit 50.000 Euro verloren gegangen seien.
Ob Angeklagter oder Zeugen: Alle haben mit Drogen zu tun
Die Zollfahnder hatten Jacek G. nach der Festnahme in den Niederlanden persönlich mit dem Auto abgeholt. Es wäre nicht das erste Mal, dass Zeugen bei solchen Fahrten besonders viel reden – noch ohne Anwalt. Der 50-jährige Zollfahnder spricht sogar Polnisch. Aber er versichert vor Gericht, den Zeugen eben nicht ausgefragt zu haben. Im Gegenteil: Er habe versucht, belanglose Gespräche zu führen. Der Zollbeamte wollte, dass Jacek G. erst bei der offiziellen Vernehmung auspackt.
Das tat dieser dann auch. Am Weidener Amtsgericht versicherte er, nicht selbst Besitzer des MDMA-Champagners gewesen zu sein. „Er sagte: Ich habe keine Lust, für andere Leute in den Knast zu gehen.“ Während einer Autofahrt habe Jacek G. zugleich Angst um seine Familie in den Niederlanden geäußert, sollte er den Zollfahndern den Namen nennen. Er werde Arnheim dann wohl verlassen müssen.
Eines wird am Donnerstag auch klar: Hier sitzen keine Klosterschüler. Jeder – ob Zeugen oder der Angeklagte – haben mit Drogengeschäften zu tun. Im Lager von Verwalter Patrick B. gab es ein Crystal-Labor; bei der Festnahme des Angeklagten Theo G. in Arnheim lagen 17 Kilo Cannabis herum; und Jacek G. ist auf einem Foto zu sehen, auf dem er haufenweise Marihuana-Dolden säubert.
Der Prozess wird am Montag, 9 Uhr, mit den Ermittlern aus den Niederlanden fortgeführt.




