Nach Rolltreppen-Unfällen: Kunden verklagen Kaufland auf Schmerzensgeld - ein Todesfall

Nach Rolltreppen-Unfällen: Kunden verklagen Kaufland auf Schmerzensgeld - ein Todesfall
Auch zu dem Todesfall ist eine Zivilklage in Vorbereitung. Iris Widmann aus Weiden, Tochter der Verstorbenen, hat den plötzlichen Tod der Mutter 2024 nie verwunden. Die 83-Jährige sei äußerst rüstig gewesen, habe noch allein gelebt: „Sie stand mitten im Leben.“ Am 16. November 2024 war die Seniorin mit der Enkelin im Kaufland einkaufen. Die Enkelin fuhr vor ihr auf der Rolltreppe, als die Oma stürzte. Die alte Dame war nach hinten gefallen, der Einkaufswagen lag auf ihr.
Zunächst sah alles nach einer Platzwunde am Kopf und Schürfwunden am Schienbein aus. Die Enkelin bestand trotzdem auf einer Untersuchung in der Notaufnahme. Noch während der Behandlung sagte die 83-Jährige zur Enkelin: „Ich sehe dich nicht mehr.“ Die Diagnose: Hirnblutung nach Schädel-Hirn-Trauma. Es folgte eine Not-OP mit Öffnung der Schädeldecke, anschließend ein künstliches Koma, aus dem die 83-Jährige letztlich nicht mehr geweckt werden konnte.
Mitarbeiterin rief: „Oh Gott, nicht schon wieder!“
Erst durch die Berichterstattung in lokalen Medien kam man mit anderen Geschädigten ins Gespräch, die ganz ähnliche Erlebnisse schilderten. Wie Monika Stich aus Floß, die am Donnerstag vor dem Amtsgericht auf Schmerzensgeld klagte. Die damals 75-Jährige war im Dezember 2024 auf der Kaufland-Rolltreppe zu Fall gekommen.
Sie schildert Amtsrichterin Sabine Nickl den Sturz: „Ich habe einen ganz normalen Wagen genommen, bin auf die Rolltreppe wie immer. Beide Hände am Griff. Auf einmal fuhr der Wagen auf mich zu und warf mich mit voller Wucht um.“ Sie fiel mit Rücken und Kopf nach hinten auf die Rolltreppe. Eine Mitarbeiterin des Kauflands kam gelaufen und habe gerufen: „Oh Gott, nicht schon wieder.“
Die damals 75-jährige Kundin trug Hämatome an den Beinen und Prellungen davon. „Mir war längere Zeit schlecht.“ Sie hatte noch Glück im Unglück: Der Aufprall des Kopfes wurde in ihrem Fall durch eine dicke Wollmütze gebremst. Die Geschädigte aus Floß wird vor Gericht von Anwalt Peter Sailer begleitet. Der Jurist ist überzeugt von einem Funktionsmangel.
Einkaufswagen mit Spezialrädern
Klägeranwalt Sailer hat es selbst probiert. Er ging ins Kaufland zum Einkaufen und fuhr die Rolltreppe hoch. „Ich habe dann eine leichte Bewegung gemacht. Der Einkaufswagen hat sich gelockert und ging nach hinten.“ Passiert sei ihm nichts: „Aber ich war darauf eingestellt, und ich bin ja auch etwas stärker.“
Das Kaufland wird durch einen Anwalt per Videoschalte vertreten, der in seiner Kanzlei in Köln sitzt. Er besteht auf einwandfreien Wartungsprotokollen. Die Einkaufswagen im Kaufland verfügen über Spezialräder, die für diese Rollsteige vorgesehen seien. Die Spezialräder rasten auf dem Weg nach oben in den Schlitzen der Rolltreppe ein. „Der Einkaufwagen kann eben nicht zurückrollen.“ Der Kaufland-Anwalt besteht darauf: „Wir können weder einen Defekt, noch eine Pflichtverletzung, noch ein Verschulden erkennen.“
Weitere Klage steht bevor: Im Fall der verstorbenen Kundin
Nach dem Hinweis von Richterin Sabine Nickl, dass die Beweislast allein bei der Seniorin liegt, lässt sich diese am Ende auf einen Vergleich ein. Kaufland zahlt 1.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz (vorbehaltlich, bis Anfang Februar kann es sich jede Partei noch überlegen).
Fürs Erste ist damit für die Supermarkt-Kette die Kuh vom Eis. Aber wirklich nur fürs Erste: Als Zuhörer war am Donnerstag Familie Widmann im Gerichtssaal, deren Mutter nach dem Sturz im Klinikum Weiden verstorben ist. Iris und Walter Widmann haben vor, das Kaufland ebenfalls zu verklagen. Ihnen ist der Gedanke unerträglich, dass selbst ein Todesfall die Kaufhauskette nicht zur Einsicht gebracht hat. Nach wie vor stelle die Rolltreppe eine mögliche Gefahr dar.
Staatsanwaltschaft: Ermittlungen eingestellt
Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte nach mehreren Stürzen, die Rede ist von zehn Fällen. Alle Ermittlungsverfahren sind eingestellt, schrieb der NT im Dezember 2025. Laut Matthias Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, könne „kein konkreter Fahrlässigkeitsvorwurf erkannt und schon gar nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden“. Es handle sich menschlich um „teils höchst problematische Fälle“. „Dies für sich kann aber ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein strafbares Verhalten nicht begründen.“




