Drohbriefe in Schwandorf: Polizei warnt Bürger
Schwandorf. Eine 34-jährige Frau fand am Sonntagmorgen einen Drohbrief an ihrem Auto und bereits am Vortag einen ähnlichen im Postkasten. Solche Drohungen können nach § 241 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Drohbriefe in Schwandorf: Polizei warnt Bürger
Eine 34-jährige Schwandorferin erlebte am Wochenende eine beunruhigende Situation. Am Sonntagmorgen entdeckte sie um 7.05 Uhr einen Drohbrief an der Windschutzscheibe ihres Autos. Dieser Vorfall war nicht der erste seiner Art. Bereits am Samstag fand sie einen ähnlichen Brief in ihrem Postkasten. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Drohbriefe ernst zu nehmen sind.
Drohbriefe in Schwandorf: Mehr als nur schlechte Scherze
Die Drohbriefe, die die Frau in Schwandorf fand, sind kein Kavaliersdelikt. Die Polizei erinnert daran, dass diese Handlungen einen Straftatbestand der Bedrohung darstellen. Nach § 241 StGB können diese mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Ermittlungen zu den Vorfällen laufen.


