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Amoktat im Bezirksklinikum: Gegen 16-Jährigen wird neu verhandelt - BGH hebt Urteil auf

Weiden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den inzwischen 16-jährigen Dennis V. teilweise aufgehoben. Der Teenager hatte 2023 ein Kind (7) im Bezirkskrankenhaus Regensburg erstochen. Der Generalstaatsanwaltschaft ging das Urteil des Landgerichts Weiden nicht weit genug.

Weiden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den inzwischen 16-jährigen Dennis V. teilweise aufgehoben. Der Teenager hatte 2023 ein Kind (7) im Bezirkskrankenhaus Regensburg erstochen. Der Generalstaatsanwaltschaft ging das Urteil des Landgerichts Weiden nicht weit genug.
Der Schwurgerichtssaal zum Prozessauftakt 2024. Foto: Christine Ascherl

Amoktat im Bezirksklinikum: Gegen 16-Jährigen wird neu verhandelt - BGH hebt Urteil auf

Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft München war jetzt erfolgreich. Zwei Punkte will der für Weiden zuständige 6. BGH-Strafsenat in Leipzig neu geklärt haben. So war der Angriff auf einen Pfleger nur als fahrlässige Körperverletzung verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte aber auf versuchten Mord plädiert.

Zweiter Punkt: Das Landgericht Weiden hatte keinen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die unbefristete Unterbringung in der Forensik sei ausreichend. Auch dieser Aspekt soll noch einmal auf dem Prüfstand: Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist nur mit dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet.

Neue Verhandlung vor anderer Strafkammer

Was bedeutet das nun für das Landgericht Weiden? Eine andere Jugendkammer muss erneut gegen den inzwischen 16-jährigen Jugendlichen verhandeln. Aber nicht komplett: Teilweise bleibt der Schuldspruch rechtskräftig. Der erste Prozess hatte unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Wie Sebastian Murer, stellvertretender Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München mitteilt, müsste bei zutreffender rechtlicher Würdigung die Jugendstrafe höher ausfallen. Zum anderen sehe die Generalstaatsanwaltschaft nur durch den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung den umfassenden Schutz der Allgemeinheit sichergestellt.

So lautete das Urteil

Die 1. Jugendkammer am Landgericht Weiden hatte den damals 15-jährigen Angeklagten im Februar 2025 zu 8,5 Jahren Jugendstrafe verurteilt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 14-Jährige in der Kinder- und Jugendpsychiatrie seine seit längerem bestehenden Tötungsfantasien umsetzte.

Wenige Tage vor der Tat schmuggelte der Teenager nach einem Besuch zuhause im Landkreis Neustadt/WN zwei Messer auf das Klinikgelände. Am Morgen des 26. Oktober 2023 stach er auf dem Klinikgelände zunächst in der “Schule für Kranke” auf einen Lehrer ein und verletzte diesen schwer. Dann begab sich der Angreifer in die benachbarte Tagesklinik. Hier stach er unvermittelt auf einen siebenjährigen Buben ein, der an seinen Verletzungen verstarb. Ein Pfleger griff ein, um den Jugendlichen zu entwaffnen und erlitt dabei ebenfalls multiple Verletzungen.

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Zwei weitere Urteil halten: Vergewaltigung und Raub auf Autohändler

Dem Landgericht Weiden liegt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember noch nicht vor. Landgerichtssprecher Florian Bauer informierte nur soweit, dass im Fall einer Neuverhandlung die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Präsident Josef Weidensteiner zuständig wäre.

Zwei weitere Urteile hielt der Bundesgerichtshof: So waren im Februar zwei Männer (22 und 20) wegen Vergewaltigung zu 7,5 bzw. 6 Jahren Haft verurteilt worden. Die Revision wurde verworfen. Rechtskräftig ist zudem das Urteil wegen schweren Raubs gegen einen 34-Jährigen. Er war nach dem Überfall auf einen Autohändler aus Neuhaus zu 9 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH verschärfte den Schuldspruch sogar noch: von schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung zu besonders schwerem Raub.

Prozess in Weiden gegen 15-Jährigen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen

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Weiden. Er postete ein Selfie mit dem Messer in der Hand. Titel "Revenge". Dann soll ein 14-Jähriger erst auf einen Lehrer der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg, dann auf einen Buben (7) eingestochen haben. Die unfassbare Tat wird am Landgericht Weiden verhandelt.