OTH Amberg-Weiden
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Grenzkontrollen auf der A6 führen zu Waffenfunden in Waidhaus

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A 6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Montagabend mehrere verbotene Gegenstände entdeckt. Die Bundespolizisten stellten die Waffen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A 6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Montagabend mehrere verbotene Gegenstände entdeckt. Die Bundespolizisten stellten die Waffen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.
Foto: Bundespolizei

Grenzkontrollen auf der A6 führen zu Waffenfunden in Waidhaus

Die Einsatzkräfte kontrollierten einen 31-Jährigen. Als die Beamten ihn fragten, ob er Waffen mit sich führe, übergab er ihnen bereitwillig ein Springmesser. Ein weiterer Blick ins Auto brachte jedoch weitere verbotene Gegenstände ans Tageslicht. Die Bundespolizisten fanden ein Faustmesser, ein Einhandmesser sowie ein Pfefferspray. Alle vier Gegenstände sind nach dem deutschen Waffengesetz verboten. Die Beamten stellten die Waffen sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den 31-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Weitere Kontrolle: Elektroimpulsgerät sichergestellt

Bei einer weiteren Kontrolle an der A 6 musste ein 27-Jähriger ein Elektroimpulsgerät abgeben, das er kurz zuvor in Tschechien erworben hatte. Auch dieses Gerät ist nach deutschem Recht verboten. Die Bundespolizei stellte das Elektroimpulsgerät sicher und leitete ein entsprechendes Strafverfahren ein. Alle sichergestellten Gegenstände ergänzen nun den Fundus der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus.

Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass viele im Ausland frei erhältliche Waffen und waffenähnliche Gegenstände nach deutschem Recht verboten sind. Der Kauf solcher Gegenstände im Ausland sowie deren Einfuhr nach Deutschland können strafbar sein. Reisende sollten sich daher vor dem Erwerb und vor Grenzübertritten umfassend über die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen informieren.

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