Jetzt Tickets für die kommenden Jahn-Spiele sichern!
Zoigltermine
Zoigltermine

Grenzkontrollen bei Waidhaus an der A6 enden mit drei Festnahmen

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus haben Beamte der Bundespolizei Waidhaus am Wochenende drei per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Eine gesuchte Diebin und ein Verkehrssünder kamen in Haft. Er hatte zwei verbotene Springmesser in der Umhängetasche. Ein weiterer Mann konnte seine Justizschulden begleichen und anschließend weiterreisen.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus haben Beamte der Bundespolizei Waidhaus am Wochenende drei per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Eine gesuchte Diebin und ein Verkehrssünder kamen in Haft. Er hatte zwei verbotene Springmesser in der Umhängetasche. Ein weiterer Mann konnte seine Justizschulden begleichen und anschließend weiterreisen.
Foto Bundespolizei

Grenzkontrollen bei Waidhaus an der A6 enden mit drei Festnahmen

Bei der Kontrolle einer 44-Jährigen an der A6 bei Waidhaus stellten die Beamten beim Abgleich ihrer Personalien vier Treffer im Fahndungsregister fest. Sie reiste mit einem Linienbus auf der Strecke Prag–Den Haag nach Deutschland ein. Gegen die Frau lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor, da sie eine gegen sie verhängte Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte. Das Amtsgericht Ulm hatte sie im Jahr 2025 wegen Diebstahls zu einer Strafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt.

Zudem hatten drei weitere Staatsanwaltschaften Interesse an ihr, weil sie bisher unbekannten Aufenthalts war. Da die Frau ihre Geldstrafe auch dieses Mal nicht bezahlen konnte, lieferten die Beamten sie in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein. Dort wird sie in den nächsten Wochen ihre Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

Verkehrssünder mit Springmessern im Linienbus festgenommen

Bei einer Kontrolle am Sonntag im Linienbus Prag–Zürich stellten die Einsatzkräfte bei einem 56-Jährigen einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein fest. Bei der Durchsuchung seiner Umhängetasche fanden die Beamten zudem zwei verbotene Springmesser. Das Amtsgericht Laufen hatte den Mann im Jahr 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Da er die Strafe erneut nicht bezahlen konnte, lieferten die Bundespolizisten ihn in die Justizvollzugsanstalt ein. Zudem leiteten sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Er wird in den nächsten Wochen seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.

In der Nacht zum Montag kontrollierten Bundespolizisten in einem weiteren Fall einen 71-Jährigen. Der Mann reiste als Mitfahrer in einem Auto aus Tschechien nach Deutschland ein. Die Überprüfung seiner Personalien ergab drei Fahndungstreffer. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte ihn zur Festnahme ausgeschrieben, da er eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro sowie Verfahrenskosten von 84 Euro nicht beglichen hatte. Er war im letzten Jahr durch das Amtsgericht Heidelberg wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Zudem bestanden durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung. Der 71-Jährige zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro und entging somit der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe.

Zoigltermine
Zoigltermine