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Grenzkontrollen in Waidhaus sichern 14 verbotene Waffen

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen stellte die Bundespolizei 14 verbotene Waffen sicher, darunter Schlagringe, Messer, ein Teleskopschlagstock, als Taschenlampe oder Lippenstift getarnte Elektroimpulsgeräte und zehn F4-Böller.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen stellte die Bundespolizei 14 verbotene Waffen sicher, darunter Schlagringe, Messer, ein Teleskopschlagstock, als Taschenlampe oder Lippenstift getarnte Elektroimpulsgeräte und zehn F4-Böller.
Foto: Bundespolizei

Grenzkontrollen in Waidhaus sichern 14 verbotene Waffen

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstagmittag, 9. April, bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waldsassen nach der Einreise aus Tschechien mehrere Personen kontrolliert und zahlreiche verbotene Waffen sowie weitere gefährliche Gegenstände sichergestellt. Die Bundespolizei leitete gegen alle Beteiligten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Betäubungsmittelrecht ein. Anschließend konnten alle kontrollierten Personen ihre Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.

Beschlagnahmte Gegenstände und Details zu den Kontrollen

Insgesamt stellten die Beamten 14 verbotene Waffen sicher. In einem kontrollierten Auto gaben drei 18-jährige deutsche Insassen auf Nachfrage bereitwillig zu, verbotene Gegenstände mitzuführen, und die Beamten fanden in einem Rucksack auf der Rücksitzbank mehrere waffenrechtlich relevante Gegenstände. Zwei der Jugendlichen führten jeweils einen Schlagring und ein Einhandmesser mit, während der dritte zusätzlich einen Schlagring, ein Einhandmesser und einen Teleskopschlagstock mit der Aufschrift Police dabei hatte. Die erfassten Gegenstände ordneten die Beamten den jeweiligen Personen zu und stellten sie sicher.

Weitere Kontrollen betrafen zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 18 und 20 Jahren, die sich ebenfalls in einem Fahrzeug befanden. Zunächst verneinte der 20-Jährige die Frage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, doch die Durchsuchung ergab zehn pyrotechnische Gegenstände der erlaubnispflichtigen Kategorie F4, zwei als Taschenlampe getarnte Elektroimpulsgeräte, zwei als Lippenstift getarnte Elektroimpulsgeräte sowie einen Joint, und die Beamten ordneten alle Gegenstände dem Mann zu. Sein 18-jähriger Mitfahrer gab hingegen an, entsprechende Gegenstände mitzuführen, und in einer Damenhandtasche auf der Rücksitzbank sowie im Kofferraum, dort in Socken eingewickelt, fanden die Beamten insgesamt drei weitere Elektroimpulsgeräte ohne erforderliche Zulassung, darunter ebenfalls getarnte Ausführungen. Die Beamten stellten sämtliche Gegenstände sicher und fertigten Strafanzeigen gegen die beiden Männer wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Konsumcannabisgesetz, und alle aufgefundenen Gegenstände unterliegen den Bestimmungen des deutschen Waffenrechts und ergänzen nun den Fundus in der Asservatenkammer der Bundespolizei.

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