OTH Amberg-Weiden
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Illegale Pyrotechnik und Cannabis in Waldsassen sichergestellt

Waldsassen. Die Bundespolizei verzeichnete kürzlich zwei erfolgreiche Einsätze am Grenzübergang Waldsassen/Hundsbach. Dabei wurden gefährliche Feuerwerkskörper und Cannabis-Produkte aus dem Verkehr gezogen.

Waldsassen. Die Bundespolizei verzeichnete kürzlich zwei erfolgreiche Einsätze am Grenzübergang Waldsassen/Hundsbach. Dabei wurden gefährliche Feuerwerkskörper und Cannabis-Produkte aus dem Verkehr gezogen.
Diese verbotene Pyrotechnik und Marihuana versuchte ein 19-jähriger Deutscher über den Grenzübergang Waldsassen / Hundsbach einzuschmuggeln. Foto: Bundespolizei

Illegale Pyrotechnik und Cannabis in Waldsassen sichergestellt

Ein 19-Jähriger geriet ins Visier der Beamten, als er als Mitfahrer in einem Auto aus Tschechien einreiste. Bei der Kontrolle am Sonntag zeigte sich der junge Mann kooperativ und händigte den Fahndern auf Nachfrage mehrere Feuerwerkskörper und Cannabisprodukte aus. Unter den sichergestellten Gegenständen befanden sich eine Kugelbombe „Silver to Blue Poeny“ der Kategorie F4, mehrere Böller der Kategorien F3 und F4 wie „Dum Bum“, „Petardy Blyskowe“, „Ultras“ und insgesamt rund 236 Gramm Netto-Explosivmasse. Außerdem fanden die Beamten knapp 3,3 Gramm Cannabis in zwei Druckverschlusstütchen.

Der Mann muss sich nun wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die illegalen Gegenstände wurden von der Bundespolizei beschlagnahmt.

Franzose mit Kugelbomben im Gepäck

Kurz nach dem ersten Fund durchforsteten die Beamten das Auto eines 23-jährigen Franzosen. Auch er war als Mitfahrer aus Tschechien gekommen. Hinter dem Fahrersitz entdeckten die Fahnder zwölf Kugelbomben samt Abschussrohr vom Typ „Baronovy koule“ der Kategorie F4. Die Netto-Explosivmasse dieser Feuerwerkskörper lag bei 216 Gramm. Auch gegen diesen jungen Mann wurde eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz erstattet, und die gefährliche Pyrotechnik wurde sicherheitshalber eingezogen.

Warnung vor gefährlicher Pyrotechnik

Die sichergestellten Kugelbomben und Böller gehören zu den Kategorien F3 und F4 – sie sind für den privaten Gebrauch weder zugelassen noch sicher zu handhaben. Derartige Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich von Pyrotechnikern mit Fachkunde gezündet werden. Weiterhin weist die Bundespolizei darauf hin, dass unerlaubt eingeführte Pyrotechnik erhebliche Gefahren birgt und Verstöße strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

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